Umfrage

Was erwartet Ihr von einem guten Buch?
 

Galerie

Zur Galerie

Erfolgreiche

Transsexuelle Frauen

Lesezeichen

 

Leser online

Aktuell 11 Gäste online
Mix wissenswerte News PDF Drucken E-Mail
Sind die Gene der Grund für Transsexualität?

Forscher aus Australien haben anhand von Untersuchungen an 112 transsexuellen und 258 normalen Männern herausgefunden, dass Transsexuelle ein überlanges Gen für den Androgenrezeptor aufweisen. Dieses Molekül fungiert als eine Art Vermittler für Testosteron, das männliche Sexualhormon. Die Wissenschaftler vermuten nun, dass Kinder schon in ihren ersten Lebensmonaten zu wenig Testosteron abbekommen haben, da das Molekül nicht gerade kontaktfreudig ist mit dem längeren Gen. Vergleichbare Ergebnisse haben auch die Forschungen von Bernd Meyenburg ergeben, einem Experten für Transsexualität von der Universität Frankfurt am Main.

Sexuelle Neigung von Umwelteinflüssen geprägt


Eine oft gestellte Frage wurde von Wissenschaftlern der Karolinska-Instituts in Stockholm deutlich beantwortet: ein Gen, welches für Homosexualität verantwortlich sei, gibt es nicht. Die sexuelle Neigung ist wird eher von Umwelteinflüssen geprägt. Besondere Faktoren die für die sexuelle Ausrichtung entscheidend sind, wären der Fötus im Mutterleib und die Rolle des Kindes in der Familie. 65 Prozent der Männer gaben bei einer Umfrage unter Zwillingspaaren an, dass der Einfluss der Umwelt entscheidend sei. Bei den Frauen waren es sogar 82 Prozent. Durch Zwillinge mit identischen Erbanlagen konnte man durch die Überprüfung der Gene belegen das kein "Schwul-Gen" vorhanden sei. Die Studie konnte Aspekte wie sexuelle Fantasien oder die grundsätzliche Anziehungskraft zum anderen Geschlecht nicht berücksichtigen.

Transsexuell - Stabhochspringerin Yvonne Buschbaum tritt zurück
Yvonne Buschbaum, deutsche Stabhochspringerin, hängt ihre sportliche Karriere an den Nagel. Ihre Entscheidung erklärte sie mit ihrer Transsexualität. Seit Jahren fühle sie sich als Mann. Buschbaum gehörte über Jahre hinweg zur deutschen Stabhochsprung-Elite. Die 27-Jährige will nun eine Hormonbehandlung machen. Auf ihrer Homepage schreibt Yvonne Buschbaum: "Ich fühle mich als Mann und muss mein Leben im Körper einer Frau leben." Die Athletin belegte bei den Europameisterschaften 1998 und 2002 jeweils den dritten Platz.

Transsexualität - Auch als Transidentität bezeichnet, da es sich hierbei um einen Identitätskonflikt handelt


Bei der Transsexualität fühlen sich Menschen, die eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, dem anderen Geschlecht zugehörig und möchten dauerhaft körperlich und sozial diesem Geschlecht angehören... mehr
Transsexualität wird auch als Transsexualismus bezeichnet und stellt eine Form der Geschlechtsidentitätsstörungen dar.

Die Problematik hierbei besteht darin, dass ein Mensch, dessen geschlechtliche Zugehörigkeit anhand der entsprechenden Geschlechtsmerkmale eindeutig bestimmbar ist, sich dennoch als Zugehöriger des anderen Geschlechts wahrnimmt und sich mit seinem eigentlichen Geschlecht nicht vollständig identifizieren kann. Dies bedeutet, dass ein Mann körperlich alle Merkmale besitzt, sich aber dennoch eher als Frau fühlt. Nach Außen zeigen sich diese Abnormitäten in einem Drang, sich der Umwelt als das andere Geschlecht zu zeigen und sich durch Verkleidung und Benehmen wie der Andersgeschlechtliche darzustellen.

Durch diesen Umstand wird versucht, eine weitgehende Annäherung an das gegenteilige Geschlecht zu erzielen. Die Wissenschaft erklärt die Entstehung des Transsexualismus in verschiedenen Ursachen. Diese können in der Psyche des Betroffenen, psychosomatischen Störungen oder in einem vermehrten Hang zum Weiblichen liegen. Vorrangig bei einer Transsexualität ist der große Wunsch nach einer Angleichung an das andere Geschlecht auch in körperlicher Hinsicht. Erst danach fühlen sich die Betroffen identisch mit sich selbst und erlangen das gewünschte Zugehörigkeitsgefühl, zumal das stetige Wanken eine psychische Belastung darstellt.

Ein kompletter Wechsel der Geschlechtsrolle bringt in den meisten Fällen die innere Ausgeglichenheit und den Frieden mit sich selbst. In der heutigen Zeit ist aufgrund der hohen Aufklärungsintensität und dem toleranten Umgang mit dem "Anderen" der Leidensdruck der betroffenen Personen nicht mehr so groß. Sie werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert und können somit auch ein glückliches und erfülltes Leben führen.

Vornamensänderung ohne GoP

Wichtige Neuigkeit für TS mit Vornamensänderung ohne GoP im Zusammenhang mit dem PassG!


Die von den Meldebehörden bundesweit unterschiedlich geregelte Frage, ob bereits nach der Vornamensänderung das dem Vornamen entsprechende Geschlecht einzutragen ist, wurde geklärt.

Es gibt einen Durchführungshinweis des Bundesministerium des Inneren (BMI) zum Passgesetz (PassG). Seit dem 01. Oktober 2006 muss auf Antrag der Geschlechtseintrag einer transsexuellen Person mit Vornamensänderung dem (neuen) Vornamen angepasst werden. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit dem noch zu ändernden PassG bereits jetzt getroffen.

Sofern sich Behörden weigern sollten, sollte man sich an die Landesinnenministerien wenden, da das BMI nicht weisungsbefugt gegenüber den Landesbehörden ist.

Forscher entdecken ein Gen für Transsexualität  29. Oktober 2008

Eine Untersuchung an Transsexuellen wirft ein neues Licht auf das Phänomen, dass es Männer gibt, die sich nicht mit ihrem Geschlecht identifizieren können: Australische Forscher haben jetzt eine Genvariante gefunden, die dazu führt, dass der Organismus dieser Männer schwächer auf das Sexualhormon Testosteron reagiert.

Transsexualität gilt als eine Störung der Geschlechtsidentität - die Betroffenen kämpfen oft gegen ihre Diskriminierung: Die Archivbilder zeigen den transsexuellen Ex-Bürgermeister von Quellendorf, Norbert Lindner (PDS). Die Gemeinde war bundesweit bekannt geworden, als Lindner (heute Michaela Lindner) 1998 geschminkt und mit Frauenkleidern zum Dienst erschien. Der Gemeinderat leitete daraufhin ohne Angabe von Gründen erfolgreich ein Abwahlverfahren ein.

Männer, die sich im falschen Körper fühlen und das weibliche Geschlecht annehmen (wollen), besitzen eine Variante eines Gens, das eine Rolle im Testosteronhaushalt des Körpers spielt, berichten australische Mediziner vom Prince Henry's Institute in Clayton (Bundesstaat Victoria).

Die Forscher hatten bei 112 Mann-zu-Frau-Transsexuellen die Unterschiede in drei Genen untersucht, von denen sie vermuteten, dass sie eine Rolle bei der Geschlechtsidentität spielen. Dabei entdeckten die Wissenschaftler um Lauren Hare einen Unterschied bei einem Gen, das den Bauplan für einen Rezeptor auf männliche Sexualhormone enthält: Der entsprechende DNA-Abschnitt war länger als bei Vergleichspersonen.

Dieser genetische Unterschied könnte „ein schwächeres Testosteronsignal hervorrufen“, schreibt Hare im Magazin „Biological Psychiatry“. Mit anderen Worten: Bei diesen Personen hat der Testosteronrezeptor eine andere Form; Körperzellen, die durch Testosteron beeinflusst werden, reagieren dadurch schwächer auf das Hormon.

Eine weitere Studie von Neurologen hatte bereits ergeben, dass bestimmte Hirnstrukturen bei genetisch männlichen Transsexuellen wie bei Frauen ausgeprägt sind. Beides bestätigt die biologische Basis der Transsexualität.

Transsexuelle dürfen verheiratet bleiben 23. Juli 2008,

Bisher war es so, dass sich Transsexuelle nach der Gecshlechtsumwandlung scheiden lassen müssen. Dagegen klagte jetzt allerdings ein Mann vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland freut sich über das Urteil. Und die FDP attackiert die Koalition.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine anderslautende Bestimmung im Transsexuellengesetz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig. Die bisherige Regelung, wonach die rechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit die Ehelosigkeit des Transsexuellen voraussetzt, muss nach der Karlsruher Entscheidung bis zum 1. August 2009 ersetzt werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den Richterspruch als „sehr gute Entscheidung“ für die Grundrechte von Transsexuellen. (Az. 1 BvL 10/05)

Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Beschluss einem Transsexuellen Recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist und mit seiner Frau drei Kinder hat. Der Familienvater fühlte sich demnach bereits seit langem als Frau und unterzog sich 2002 einer Geschlechtsumwandlung. Anschließend beantragte er die juristische Anerkennung des neuen Geschlechts. Dazu hätte er sich jedoch nach den bisherigen Rechtslage scheiden lassen müssen. Dies lehnten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau jedoch ab, da ihre Beziehung intakt sei.

Bei ihrer Entscheidung wogen die Verfassungsrichter den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe und das ebenfalls grundrechtlich geschützte Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität gegeneinander ab. Die Realisierung des einen Grundrechts dürfe nicht von der Aufgabe des anderen abhängig gemacht werden, befanden die Richter. Vor diesem Hintergrund führe die bisherige Regelung im Transsexuellengesetz die Betroffenen in eine kaum zu lösende innere Konfliktlage und stelle zugleich eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Grundrechte dar.

Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter darf der entsprechende Paragraf des Transsexuellengesetzes bis zum Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr angewendet werden. Einzelheiten der gesetzlichen Änderungen überließ das Gericht dem Gesetzgeber. Dieser könne durchaus an der Forderung nach Ehelosigkeit festhalten. In diesem Fall müsse aber gewährleistet sein, dass die bisherige Ehe des Transsexuellen als rechtlich abgesicherte Lebensgemeinschaft fortbestehen kann. So könne die Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft überführt werden. Dabei müssten dem Paar jedoch alle Rechte und Pflichten aus der Ehe erhalten bleiben.

LSVD-Sprecher Manfred Bruns erklärte in Berlin, der Gesetzgeber sei nun gefordert, diese „diskriminierende und verfassungswidrige Regelung schnellstmöglich zu verändern“. Die Karlsruher Entscheidung mache einmal mehr deutlich, „wie unsinnig und lebensfremd die rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist“.

Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk begrüßte das Urteil als „wichtigen Durchbruch für die Menschenrechte Transsexueller“. Karlsruhe habe nun zum wiederholten Male restriktive Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf die Grünen-Politikerin vor, bisher eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts zu blockieren.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte ebenfalls, die Regierung müsse endlich die Reform des Transsexuellengesetzes in Angriff nehmen. Statt dessen habe die Koalition aber bereits angekündigt, dass damit in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen sei. Dies sei „ein Skandal und eine Demütigung für die Betroffenen“.

Geboren im falschen Geschlecht

Sie werden als Transsexuelle oder aber Transgender bezeichnet: Menschen, die im „falschen" Geschlecht geboren werden. Sie fühlen sich weiblich, aber stecken in einem männlichen Körper oder sie empfinden sich als Mann, kamen jedoch als Mädchen auf die Welt.

Die Betroffenen sind sich ihrer Transsexualität oftmals schon in jungen Jahren bewusst, verdrängen und verheimlichen diese jedoch aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung - häufig über einen langen Zeitraum. Dennoch wird ihr Leben nur von einem Wunsch bestimmt: der optischen Angleichung ihres Körpers an das gefühlte Geschlecht.

Gesche wird als Junge geboren. Doch schon im Alter von zwei Jahren behauptet das Kind nachdrücklich, ein Mädchen zu sein. Es trägt Kleider der Schwestern und findet keinen Anschluss an andere Jungen. Nach einer Entscheidung der Ethikkommission stoppen Mediziner bei dem 14-jährigen Kind die männliche Pubertät und leiten hormonell eine weibliche ein. Heute ist Gesche 18 Jahre alt. Einen Monat nach ihrem Geburtstag erfüllt sie sich ihren größten Wunsch: Eine geschlechtsangleichende Operation macht sie nun äußerlich ganz zur Frau.

Die befreiende Operation hat Antonia heute mehr als drei Jahre hinter sich. 52 Jahre lebte sie im falschen Körper, baute sich als Wolfgang eine Existenz als Familienvater auf. Doch der Leidensdruck war zu groß. Der erfolgreiche Unternehmensberater verlässt Frau und Kind für das Leben im wahren Geschlecht.


SPIEGEL TV Thema begleitet Menschen, die sich im falschen Körper gefangen fühlen, bei ihren zumeist leidvollen Grenzgängen zwischen den Geschlechtern, aber auch ihren Befreiungsschlägen auf dem Weg ins wahre Geschlecht.


Im falschen Körper geboren


Was tun, wenn man seit der Geburt im falschen Körper steckt? Schweigen, akzeptieren, handeln?’, ‘Zu allen Zeiten und in allen Kulturen gab es den so genannten Transsexualismus. Der Begriff umschreibt das psychische Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht als dem biologischen. Meist spricht man heutzutage aber auch von Transidentität, da es sich eigentlich um die Frage des Identitätsgefühls handelt und nicht um Fragen der Sexualität oder Kleidung.

 
Schon Vinaya sprach von der Existenz vierer Geschlechter in der buddhistischen Gesellschaft. Neben Frau und Mann gibt es ein Geschlecht namens ‘ubhatobyanjanaka’, welches die Bezeichnung für Zwitter darstellt, und das Geschlecht ‘pandaka’, zu dem die ‘Kathoys’ gezählt werden. Kathoy, auch als Ladyboy bezeichnet, ist der thailändische Begriff für Transsexuelle. Auf Grund ihrer besonderen gesellschaftlichen Stellung in Thailand, sie gelten als feste Kultureinrichtung des Staates, bezeichnet man sie auch als ‘women of the second type’.

Laut Schätzungen aus dem Jahr 1996 gibt es in Thailand 10,000 Kathoys, jedoch sprechen andere Quellen von ungefähr 300,000.
Sie sind es, die das Nachtleben von Thailand prägen, vor allem in den großen Städten wie Bangkok. Sie schwirren wie Schmetterlinge durch die Strassen und ziehen die Blicke auf sich. Ihr Aussehen erscheint meist weiblicher und perfekter als das einer Frau ersten Grades. Wahrscheinlich kann dies auch als ein Unterscheidungsmerkmal sehr nützlich sein. Neben den Kathoys, die im Showgewerbe oder in Bars arbeiten, gibt es auch Kathoys, die sich prostituieren. Oftmals haben sie sich keiner Geschlechtsumwandlung unterzogen und vielen Kunden bleibt der Unterschied trotzdem verborgen.

Es heißt, es sei alles nur eine Frage geschickt gelenkter Hände und einiger guter Ausreden.
Wie aber wird man zu einem Kathoy? Es gilt die Vorstellung, dass man schon als Kathoy geboren wird. Da Mitglieder des Buddhismus an die Wiedergeburt glauben, hoffen viele Kathoys in ihrem nächsten Leben als Frau wiedergeboren zu werden.

Spricht man von Kathoys, sind diese schillernden Wesen gemeint, als welche sie uns erscheinen. Sie sind Vorbilder und Inspiration für Schuljungen, die eine selbe Neigung verspüren. Auch wird ihnen ein geheimes Wissen zugeschrieben. Der Schein aber trügt. Dies kann man vor allem an einer sehr hohen Selbstmordrate beobachten.

Es gibt kaum ältere Kathoys. Möglicherweise nehmen viele ihre männliche Rolle im Alter wieder auf. Natürlich sind auch Kathoys auf der Suche nach der großen Liebe, wobei sie von vielen Männern begehrt werden, aber nie geliebt. Grund ist das Geschlecht mit dem sie geboren wurden. Viele entscheiden sich nur für eine Geschlechtsumwandlung aus Angst ihr Geliebter könnte sie für eine echte Frau verlassen.

Aber selbst nach der Operation ist eine Namensänderung in nach thailändischen Gesetz nicht möglich, wodurch auch eine Heirat unmöglich wird. In Thailand gilt noch immer das Geburtsgeschlecht als richtiges Geschlecht, im Gegensatz zu Deutschland, wo eine Namensänderung erfolgen kann. Mehr Informationen zu der Situation in Deutschland findet ihr auf unserer Webseite.

Wie sieht die Situation in Deutschland aus?


Laut Statistik sind in Deutschland 0,5% der Bevölkerung transsexuell und die Zahl der intersexuell veranlagten Menschen muss zusätzlich addiert werden. Unter Intersexualität, auch Hermaphroditismus genannt, versteht man Menschen, die mit den Anlagen für beide Geschlechter geboren werden. In Deutschland wird jedes 2000. Baby mit einem nicht eindeutig festgelegtem biologischen Geschlecht geboren.

Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung. Jedoch ist der Weg bis zu Geschlechtsumwandlung, oder auch Geschlechtsangleichung genannt, lang. Neben dem körperlichen Übergang zum Wunschgeschlecht muss auch ein seelischer, sozialer und rechtlicher erfolgen. Es müssen psychologische und psychosoziale Tests durchgeführt werden.

Im ‘Alltagstest’, der von gewisser Dauer sein muss, wird die Rolle des neuen Geschlechts in all ihren Facetten übernommen. Nach 6 – 9 Monaten kann man mit der Einnahme von Hormonen beginnen. Nach wiederum 6 – 9 Monaten kann die Planung der Geschlechtsangleichung, welche den größten Schritt darstellt, beginnen.

Nach der Geschlechtsumwandlung (Angleichung) kann eine Namensänderung im Personalausweis erfolgen und die neue Geschlechtszugehörigkeit wird vom Standesamt anerkannt. Dies ist, wie typisch für Deutschland, in einem Gesetz, dem Transsexuellengesetz (TSG) von 1980, festgelegt.

Im falschen Körper geboren

 
Warum sich manche Menschen nicht ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen und stattdessen permanent unter dem Gefühl leiden, im „falschen Körper“ leben zu müssen, ist bislang immer noch ein Phänomen, dessen genaue Ursachen ungeklärt sind. Experten wie Prof. Wolfgang Senf von der Universitätsklinik für Psychotherapie und Psychosomatik in Essen gehen deshalb von einem dynamischen biopsychosozialen Prozess aus.

Für die Komponente „Bio“ machen Forscher des Max-Planck-Institutes für Psychiatrie in München hormonelle Störungen während der Embryonalentwicklung verantwortlich. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie macht sich deshalb aufgrund der Untersuchungsergebnisse von Prof. Günter Karl Stalla für weitere Forschungen stark. Denn neue Erkenntnisse könnten den Betroffenen helfen, sich für oder gegen ein Leben im anderen Geschlecht zu entscheiden.

Etwa einer von 12 000 Männern wünscht sich, eine Frau zu sein - obwohl sein biologisches Geschlecht männlich ist. Bei Frauen ist Transsexualität seltener; ungefähr eine von 30 000 biologischen Frauen wäre gerne ein Mann. Sich mit dem eigenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren zu können, belastet die Betroffenen: „Der Wunsch, das Geschlecht zu wechseln ist meist sehr stark ausgeprägt, häufig kompromisslos“, erläutert Stalla. Viele Betroffene würden berichten, dass sie schon als Kind das Gefühl hatten, im falschen Geschlecht zu leben. Mitunter versuchten sie, ihr biologisches Geschlecht nach außen zu verbergen: „Schlimmstenfalls kommt es zu Selbstverstümmelungen, Depressionen oder Suizidversuchen“, so Stalla.

Für die Wissenschaft ist Transsexualität vor allem deshalb rätselhaft, weil sich Transsexuelle genetisch, hormonell und anatomisch eindeutig einem Geschlecht zuordnen lassen - jedoch nicht dem, mit dem sie leben wollen. Der Ursachenforschung kommt insofern eine Bedeutung zu, da das gängige Standardbehandlungsverfahren kompliziert ist, hohe Anforderungen an die Betroffenen stellt und nicht selten auch misslingt. Die Münchner Forscher stützten sich auf die Hypothese, dass hormonelle Störungen während der Schwangerschaft eine wichtige Ursache für Transsexualität sein könnten.

Die vorgeburtlichen Hormonverhältnisse sind immer ein Mix aus der Situation der Mutter und des Ungeborenen, die u.a. durch Stress beeinflusst werden können. Schon lange ist bekannt, dass sich das Verhältnis von weiblichen und männlichen Hormonen an den Fingern ablesen lässt. Bei höheren Testosteronwerten wird der Ringfinger gegenüber dem Zeigefinger länger, bei höheren Östrogenwerten ist es umgekehrt.

Im Durchschnitt haben deshalb Männer längere Ringfinger als Frauen. Stalla und sein Team bestimmten bei mehr als 100 Mann-zu-Frau-Transsexuellen das Verhältnis der Länge von Zeige- zu Ringfinger (Im Fachjargon: 2D:4D). Je höher der Wert, umso weniger männliche Hormone waren vor der Geburt wirksam.

 „Das Ergebnis liefert für Mann-zu-Frau-Transsexuelle eine biologische Erklärung für die Entstehung der Transsexualität“, fasst Stalla zusammen. Denn bei den Untersuchten fanden die Forscher einen höheren Verhältniswert als bei Männern, die sich auch wirklich als solche fühlen. Ihre Fingerlänge entsprach in etwa der von heterosexuellen Frauen. Folgeschluss: Dementsprechend waren die Mann-zu-Frau-Transsexuellen im Mutterleib geringeren Mengen Androgen ausgesetzt als der Durchschnitt.

Stallas Fazit: „Wir müssen weiter an den Ursachen forschen, um besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingehen zu können und besser in der Lage zu sein, sie therapeutisch zu unterstützen.“ Zwar gibt es hormonelle Therapien zur Geschlechtsangleichung, allerdings sind viele dieser Hilfen verbesserungswürdig.

Bisher war Transsexualität für Wissenschaftler ein Rätsel. Denn Transsexuelle lassen sich genetisch, anatomisch und hormonell eindeutig einem Geschlecht zuordnen, jedoch nicht dem, mit dem sie leben wollen. Forscher haben nun herausgefunden, dass Hormonstörungen im Mutterleib für Transsexualität verantwortlich sein könnten. Für viele Betroffene eine wichtige Erkenntnis. Denn die meisten fühlen sich schon als Kind im falschen Körper, werden aber von ihrer Umwelt nicht ernst genommen.

PLANETOPIA über die neue Studie und den langen Leidensweg transsexueller Menschen.


Es gibt Menschen die leben im falschen Körper. Eine Frau im Männerkörper oder ein Mann im Frauenkörper. Wiebke Müller ist eine Transfrau. 59 Jahre lang hieß sie Henning, lebte im Männerkörper, hatte Ehefrau und Kinder. Schon als Kind fühlt sich „Henning“ unwohl als Junge.

Wiebke Müller: „Ich habe es eigentlich immer schon geahnt. Ich habe es auch schon lange vor der Pubertät geahnt, dass irgend etwas stimmt mit mir nicht. Es stimmt etwas nicht , ich möchte gerne ein Mädchen sein ich habe gebetet lieber Gott lass mich ohne diesen Pimmel zwischen den Beinen aufwachen. Aber das alles nur im ganz ganz Stillen.“

„Henning“ führt ein Leben zwischen Schein und Sein. Nach außen lebt er die typische Männerrolle. Im Innern ist er zerrüttet. Lebt das gefühlte Leben als Frau nur in seiner Phantasie aus.


Wiebke Müller: „Ich habe auch in Tagträumen mir immer vorgestellt, ich habe ein Kleid an und ich habe mich dann einfach auch in Gedanken sehr sehr wohl gefühlt. Das waren meine Gedanken aber dann hast du die wieder weggelegt und dann hat dich der Alltag wieder eingeholt und dann war ich wieder der Mann, der ich sein musste! Man trägt eine Fassade vor sich. Man hält die ja fest, man lässt ja keinen hinter gucken. Einfach auch aus dem Gedanken, die halten dich für pervers und das kostet unheimlich viel Kraft das auch nach unten zu drängen.“

Doch  Druck wird von Jahr zu Jahr stärker. Als Henning Depressionen bekommt, bricht er aus seinem Leben als Mann aus.


Wiebke Müller: „Dann habe ich im Internet einen Changer-Dienst in München gesucht, also einen, wo man erst mal ausprobieren kann, wie das so ist, wenn man Rock, Bluse, Kleid an hat, und Perücke auf hat. Wie ich mich das erste Mal geschminkt, mit Perücke, Kleid und Pumps vor einem großen Spiegel gesehen habe, da sind Tonnen von Gewicht abgefallen. Tonnen. Und da habe ich gewusst, das ist es!“

Einen neuen Weg gehen. Für Transsexuelle oft der entscheidende Schritt in das wahre Leben. Das Leben im falschen Körper – eine einzige Qual.


Für die Wissenschaft ist Transsexualität ein Rätsel. Genetisch, hormonell und anatomisch lassen sich Transsexuelle  eindeutig einem Geschlecht zuordnen. Jedoch nicht dem, mit dem sie leben wollen. Bisher wurden Erklärungen vorwiegend in der Psyche der Betroffenen gesucht. Eine neue Studie des Hormon-Experten Prof. Stalla vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie liefert jetzt eine biologische Erklärung für Transsexualität. Das Geheimnis liegt in der Hand! Wissenschaftliche Studien zeigen: Frauen und Männer unterscheiden sich in der Länge der Finger.

Prof. Günther K. Stalla, Hormon-Experte: „Und zwar ist es so, dass bei Frauen die Länge des Zeigefingers identisch ist mit der Länge des Ringfingers. Und Männer haben einen größeren Ringfinger im Verhältnis zum Zeigefinger. Und diesen Unterschied haben wir versucht herauszuerarbeiten bei den Patienten mit Transsexualität.“

Für die Studie fotokopierten die Wissenschaftler die Hände von 200 transsexuellen und heterosexuellen Personen. Anhand der Kopien bestimmten sie das Verhältnis der Länge von Zeige- zu Ringfinger. Das Ergebnis: Die Fingerlänge von Transfrauen, die früher ein Mann waren, entspricht der von Frauen!

Prof. Günther Karl Stalla: „Diese Studie hat gezeigt, dass es eine biologische Ursache der Transsexualität geben muss und ist damit weltweit im Prinzip die zweite Studie die das gleiche Phänomen belegt hat. Denn dieses Fingerlängenverhältnis wird bereits vor der Geburt angelegt unter dem Einfluss männlicher Sexualhormone.
Für die Betroffenen bedeutet das, dass man letztendlich doch weiß, dass es keine psychologische Ursache gibt, die sie letztendlich in ihrer Kindheit geprägt haben und die die Ursache dafür sind, dass sie dann Transsexuell geworden sind. Sondern, dass letztendlich dieses Phänomen der Transsexualität ein angeborenes Problem ist.“

Transmann Paul Benjamin hat schon immer gefühlt: die Ursache seiner Geschlechtsidentitätsstörung ist biologisch. Sie wurde ihm in die „Wiege“ gelegt.
Paul wurde als Ingrid, als Mädchen, geboren – fühlte sich aber schon immer als Junge.

Paul Benjamin: „Das war bereits im Kindergartenalter. So mit 4,5. Da hab ich irgendwie gefühlt, ich lauf besser mit Jungs mit, die akzeptieren mich auch und hab das dann auch zu meiner Mutter geäußert. Da war ich 6, kurz vor meiner Einschulung. Ich möchte als Junge leben und da hat sie gesagt, nee, denk nach, du bist ein Mädchen. Hab mich aber immer schon bei Jungs wohler gefühlt, hab mit Eisenbahn, hab ich eine Eisenbahn geschenkt gekriegt zu meinem 6. Geburtstag. Ach, war das schön! Und dann auch Fußball gespielt. Also, typische Jungssachen gemacht.“

„Ingrid“ versucht immer wieder, die Frauenrolle abzulegen. Sie schneidet sich die Haare kurz, zieht Hosen an. An Fasching schlüpft sie in typische Männerrollen. Entflieht der weiblichen Realität für kurze Zeit.

Paul Benjamin: „Eingesperrt sein im falschen Körper. Keiner da dem man sich anvertrauen kann. Und eben diese Rolle zu leben, in der man sich nicht wohl fühlt. Dieser Gesamteindruck. Das kann sich ja ein normaler Bio-Mensch nicht vorstellen, wie das ist. Das frisst man alles in sich rein. Man versucht es zu verdrängen, aber es geht nicht. Es ist ja präsent, man lebt ja , man ist ja da. Und dadurch, dass man das in sich reinfrisst, wird die Seele krank.“

„Ingrid “ führt 47 Jahre lang ein Leben als Frau. Heiratet und bringt zwei Kinder zur Welt. Mit den Jahren werden ihre männlichen Gefühle immer stärker. Und auch äußerlich wird sie immer burschikoser. Erst als ihre Kinder volljährig sind, outet sie sich. Legt ihre alte Identität ab und beginnt ein neues Leben: Aus der Frau „Ingrid Angelika“ wird Paul Benjamin, ein Mann.

Eine unendliche Befreiung. Paul ist heute in der Wirklichkeit angekommen. Seit zwei Jahren nimmt er männliche Hormone.

Paul Benjamin: „Vom Körperlichen her, die Unterarme sind stärker geworden, dann der Oberkörper wird breiter dadurch dann die Reiterhosen wie bei den Frauen verschwinden total und das Becken wird etwas schmäler eben weil dieses Fettgewebe nicht mehr da ist.

Und auch das Männlichkeits-Symbol, der Bart, wächst seit der Hormontherapie.

Paul Benjamin: „Das Erscheinungsbild stimmt. Der Bart sprießt. Du wirst angesprochen als Mann und das ist unbeschreiblich. Das ist ein ganz tolles Gefühl.
Jetzt sehe ich mich als Mann und das ist super!

Auch Wiebke Müller nimmt seit ihrem Outing Hormone. Der Weg zum Frausein: beschwerlich. Regelmäßig geht sie zur Bart-Epilation.

Wiebke Müller: „Es bedeutet für mich definitiv auch den Abschied von einem männlichen Attribut. Das ich einfach nicht mehr brauche, das ich einfach auch nicht mehr haben will. Und das ist mir sehr sehr wichtig und drum lass ich es auch machen. Weil ich es weghaben will. Nicht weil es bequem ist, weil man sich nicht mehr rasieren muss, sondern weil ich es weghaben will. Weil ne Frau mit Bart ist schlichtweg nicht vorstellbar. Es ist so.“

Und auch eine Frau mit Männerstimme ist nicht vorstellbar für Wiebke.

Mit Hilfe von Sprechtraining bei einer Logopädin lernt sie, ihre Stimme höher, weicher - weiblicher klingen zu lassen.

Wiebke Müller: “Für mich bedeutet es mehr Identifikation mit meinem neuen Leben mit meiner neuen Rolle, die ich ja jetzt auch erst leben muss und in die ich mich ja auch einleben muss und da gehört halt einfach die Stimme auch dazu, weil es das Gesamtbild abrundet.“

Wiebke hat ihr altes „Ich“ mittlerweile komplett ausgeblendet. Ist glücklich, Frau zu sein - mit Leib und Seele!

Wiebke Müller: „Es ist einfach schön – es ist einfach schön sich anzuhübschen und solche Dinge zu machen, die einem vorher verschlossen waren. Es ist einfach eine völlig andere, eine schönere Welt. Eben de Wiebke die ich eigentlich schon immer gewesen bin.“

Quelle: www.planetopia.de/archiv

Ob Transsexualismus als Krankheit bezeichnet wird, ist immer noch umstritten.


Es wird von einer Störung der Geschlechtsidentität gesprochen, wenn ein Mensch, deren Geschlechtsorgane anatomisch eindeutig männlich sind, aber eigentlich eine Frau sein möchte (Transfrau). Frau zu Mann = Transmann. Ist die Geschlechtsanpassung vollzogen, bezeichnen sich diese Menschen nicht mehr als Transsexuelle Menschen.

Diese Identitätsstörung ist schon seit dem 20. Jahrhundert bekannt. Manny und Primrose (1968) berichteten, dass diese Männer, die in einen weiblichen Körper schlüpfen möchten, schon als Kind in ihrem Wesen und Aussehen als relativ feminin gegolten hatten.

Die Frage, ob in jedem bekannten Einzelfall eine Geschlechtsidentitätsstörung überhaupt vorlag, oder doch eventuell andere Ursachen vorlagen, konnte wegen fehlenden Unterlagen nicht mehr geklärt werden.

Der Psychologe: Harry Benjamin hatte die Theorie, dass „Transsexualismus" eine Sonderform der Intersexualität sei. 1970 stellte er aber auch die Vermutung auf, dass es sich grundsätzlich um psychische Ursachen handeln müsse.

Quelle: Harry Benjamin, M.D: 1885 – 1986 – International Gender Dysphoria Associaton, Inc.

Der Sexualforscher: Ray Blanchard lieferte 1989 noch ein Model und vermutete, dass diese Menschen (Mann zur Frau) ihre eigene Weiblichkeit lieben. Man spricht von „paraphile Neigung"

In den USA konnten Transsexuelle 1950 eine Hormontherapie bekommen und wurden von Harry Benjamin betreut. 1952 wurde erstmals von einer Amerikanerin berichtet, die eine operative Geschlechtsangleichung (Mann zur Frau) erhielt.

Religiöse Vereine machten großen Druck auf Krankenhäuser, so dass Transsexuelle zur chirurgischen Geschlechtsangleichung nach Casablanca und Mexiko reisten. Ärzte behandelten Transsexuelle in Amerika mit Elektroschocks und Aversionstherapie, zur damaligen Zeit.

Seit vielen Jahren steigt die Zahl von transsexuellen Kindern. In diesen Situationen werden medizinische Maßnahmen eingesetzt, die den Eintritt der Pubertät verzögert.

Die medizinischen Maßnahmen bestehen aus: Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und dauerhaften Entfernen des Bartwuchs (Epilation).

Bei der Hormonbehandlung werden die Sexualhorme des körperlichen Zielgeschlechts zugeführt und die Bildung der körpereigenen Sexualhormone unterdrückt. Es entsteht eine so genante Pubertät. Eine Umwandlung oder Ausbildung der primären Geschlechtsorgane ist ausgeschlossen. Es ist eine lebenslange Hormonbehandlung erforderlich.

Bei Transfrauen:

Epilation des Barts, geschlechtsangleichende OP (Penis und Hoden werden entfernt und eine künstliche Vagina gebildet), evl. Brustvergrößerung, OP am Kehlkopf, evl. Biometrische Merkmale des Gesichts an den weiblichen Normbereich angepasst (Unterkiefer, Kinn und Augenbrauenwülste)

Bei Transmänner:
Brustentfernung, Entfernen der Gebärmutter und Eierstöcken, Aufbau des künstlichen Penis. Die Bildung von Hoden ist nicht möglich. Der Aufbau eines adäquaten männlichen Gliedes ist bezüglich Aussehen, Funktion und Größe noch sehr eingeschränkt. Die meisten Transmänner verzichten daher auf diesen Eingriff.

Das Transsexuellengesetz (TSG) unterscheidet zwischen der „kleinen Lösung" und der „großen Lösung" und legt eine Reihe von Voraussetzungen fest, wonach Transsexuelle eine Änderung ihres Vornamens oder Personenstands beantragen können.

Der Wechsel der Geschlechterrolle führt leider immer noch zu großen Problemen.

Von Jutta Schütz


FDP fordert Reform des Transsexuellengesetzes
20.06.2008


Berlin: (hib/HAU) Für eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) spricht sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/9335) aus. Viele Erkenntnisse, die Grundlage des 1981 in Kraft getretenen Gesetzes waren, seien heute überholt und widerlegt, schreiben die Liberalen. Diese Ansicht vertrete auch das Bundesverfassungsgericht. Auch die Bundesregierung habe eingeräumt, dass sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Transsexualismus weiterentwickelt hätten. Die FDP-Fraktion fordert daher von der Bundesregierung, eine Reform des TSG vorzunehmen, die ein freies und selbstbestimmtes Leben von Transsexuellen ermöglicht. Unter anderem sei zu prüfen, ob für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Außerdem dürfe der geschlechtsverändernde operative Eingriff nicht als zwingende Voraussetzung für eine Personenstandsänderung gelten, heißt es weiter.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages, 19.06.2008


Nicht die Transsexuellen sind pervers, sondern die Situation, in welcher sie
leben!
Dr. Eda Gross - Auszug aus der ausführlichen Buchbesprechung von Udo
Rauchfleisch: „Transsexualität- Transidentität“


Udo Rauchfleischs neues Buch „Transsexualität- Transidentität“ ist getragen von einer wohlwollenden Haltung gegenüber Transsexuellen. Rauschfleisch befreit Transsexualität von ihrem pathologischen Makel. Sie ist für ihn ein Lebenskonzept, welches von unterschiedlichsten Menschen auf unterschiedlichste Art und Weise gelebt wird. Eine „transsexuelle Persönlichkeit“ gibt es für ihn nicht. Wie bei der übrigen Bevölkerung ist die ganze Palette von stabiler Gesundheit bis zu schwerer psychischer Erkrankung vertreten. Die psychische Verfassung hat primär nichts mit der Transsexualität der Betroffenen zu tun, wobei der Autor betont, dass Diskriminierung, Ablehnung und die schwierigen Lebensumstände oft zu sekundären, reaktiven psychischen Erkrankungen führen. Kurz gesagt könnte das Zitat Rosas von Praunheim folgendermassen abgewandelt werden: Nicht die Transsexuellen sind pervers (krank), sondern die Situation, in welcher sie leben.

Diese an sich begrüssenswerte Botschaft aus der Feder eines Experten hat aber auch einen Haken. So könnten beispielsweise Krankenkassen diese Aussage dazu missbrauchen, dass der nun abgesprochene Krankheitswert der Transsexualität, sie von ihren Pflichtleistungen bei Angleichungsmassnahmen entbindet.


Immer wieder betont Rauchfleisch in seinem Buch, dass es auch transsexuelle Lebensformen gibt und geben soll, die den Weg der medizinischen Transition nicht oder nur teilweise gehen. Zwischen den Zeilen wird spürbar, dass Rauchfleisch diesen nichtinvasiven Weg eigentlich favorisiert. Besonders deutlich wird dies, indem er den eindrücklichen Essay von Jacqueline Born, die den nichtmedizinischen Weg vertritt, als einzigen Beitrag einer Betroffenen in sein Buch integriert. Es ist sicher richtig und wichtig, dass solche Lösungsansätze als gleichwertige transsexuelle Wege anerkannt werden. Doch auch hier lauert meiner Meinung nach wieder eine Gefahr. Zahlungsunwillige Kassen könnten mit Rauschfleisch argumentieren, dass ein glückliches transsexuelles Leben ohne medizinische Massnahmen möglich ist, wenn denn die Betroffenen sich nur etwas Mühe geben würden. Dies mag für einzelne Menschen stimmen und dies ist auch gut so, für andere aber ist der medizinische Weg der einzig gangbare! .

Also viel Stoff zu grundsätzlichen und heissen Diskussionen, mehr in der ausführlichen Besprechung im T-Girl-Forum:
Transsexuelle Frauen in Genf

 
Kim 24.01.2009 20:55 Themen: Gender Weltweit

 
Erstmals seit Bestehen des deutschen Transsexuellengesetzes wehrt sich eine Gruppe transsexueller Frauen bei der UN in Genf dagegen, rechtlich und medizinisch als Männer mit Identitätsstörung behandelt zu werden. Am Montag, dem 26. Januar, präsentieren Delegierte des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. im Rahmen des internationalen Frauenrechtsabkommens CEDAW, ihren Bericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland vor einem 23-köpfigen Komitee. Die Frauengruppe setzt sich für eine echte Anerkennung der geschlechtlichen Identität transsexueller Frauen ein und plädiert für eine Beendigung einer in Deutschland üblichen Praxis, das Geschlecht eines Menschen fast ausschließlich an seinen Genitalien zu messen.
Gerade die deutsche Sexualwissenschaft wird hiermit in Genf ebenso kritisiert, da diese bis heute fast ausschließlich damit beschäftigt ist, Theorien zu entwickeln, einem transsexuellen Mädchen, das mit Penis und Hoden geboren wurde, und von sich sagt "ich bin ein Mädchen", seine geschlechtliche und biologische Existenz abzusprechen, anstatt hier aktiv an der Verbesserung der medizinischen und rechtlichen Situation mitzuwirken. Der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. setzt sich seit seinem Bestehen dafür ein, ein Umdenken zu bewirken und darauf hinzuweisen, dass es ethisch richtig und wissenschaftlich sinnvoller wäre, sich der Verbesserung der Situation transsexueller Menschen auf wissenschaftlicher und menschenrechtlicher Basis zu beschäftigen, anstatt hier Abhandlungen darüber zu verfassen, die den Satz "Ich bin ein Mädchen" zur Lüge erklären. Wer ein transsexuelles Mädchen zu einem "Jungen mit Identitätsstörung" erklärt, begeht laut Kim Schicklang, der 1. Vorsitzenden des Vereins bereits ein Menschenrechtsverbrechen.

Zu den auch in Deutschland alltäglichen Problemen transsexueller Frauen gehören öffentliche Diskriminierungen und Gewalttaten, Verlust des Arbeitsplatzes, Fehldarstellungen durch die Medien, wie der Behauptung, es gebe "Geschlechtsumwandlungen" und transsexuelle Frauen "wären mal Männer gewesen" - aber auch psychischer oder sexueller Missbrauch durch deutsche Gerichtsgutachter, die in den seltensten Fällen strafrechtlich verfolgt werden. Eine der wichtigsten Forderungen des Alternativberichtes ist daher auch die Forderung nach Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" im deutschen Transsexuellengesetz, da dieses Verfahren gegen die Anerkennung der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen verstößt. Transsexuelle Frauen sind keine Männer mit Identitätsstörung. Transsexuelle Frauen sind Frauen. Oder anders: Es gibt Mädchen, die mit Penis, Hoden und xy-Chromosomensatz geboren werden.

Transsexuelle streiten in der Türkei für ihre Rechte


Ankara. Das Publikum ist begeistert, nach der Vorführung gibt es stehende Ovationen. So viel Zustimmung wie beim Theaterstück «Rosa und grau» erhalten Homosexuelle und Transsexuelle in der Türkei selten.


Im Alltag in diesem mehrheitlich muslimischen Land werden sie geächtet und diskriminiert. Doch das soll sich ändern. «Rosa und grau» ist die jüngste Initiative einer Bewegung von türkischen Homosexuellen und Transsexuellen. Sie steckt zwar noch in ihren Anfängen, verschafft sich aber zunehmend Gehör.

Der Applaus treibt den Schauspielern Tränen in die Augen. Gerade noch haben sie auf der Bühne darzustellen versucht, wie schwer und elend das Leben in der Türkei für Menschen sein kann, die mit ihrer sexuellen Orientierung von der Norm abweichen. Derya Tunc und Sera Can sind als Männer geboren, fühlen sich aber als Frauen. Hinter der Bühne werden sie mit Glückwünschen für ihre Auftritte überhäuft eine willkommene Abwechslung zu ihrer Arbeit als Prostituierte. «Trotz all der Diskriminierung, die wir erleben, bedauere ich nicht, dass ich bin, wie ich bin», sagt Can. «Nur dass ich in der Prostitution gelandet bin, das bedauere ich.»

Fast alle Transsexuellen und Transvestiten in der Türkei verdienen ihren Lebensunterhalt als Prostituierte. In einer derart homophoben Gesellschaft bleibe ihnen keine andere Wahl, argumentieren sie. Sie fühlten sich von Homosexuellen «gestört», gaben drei Viertel der befragten Türken in einer kürzlich veröffentlichten Umfrage an. Dennoch: Einige der beliebtesten Sänger und Designer des Landes sind schwul.

Die türkische Polizei ist berüchtigt für ihr brutales Vorgehen gegen transsexuelle Prostituierte. Ihr werden Misshandlungen, Folter und gewaltsame «Aufräumaktionen» in den Istanbuler Vierteln vorgeworfen, in denen die Prostitution stattfindet. Seit Menschenrechte im Zuge der Bemühungen Ankaras um die Aufnahme in die EU thematisiert werden, hätten die Übergriffe der Polizei jedoch abgenommen, berichten Aktivisten. «Früher ging die Polizei mit Gewalt vor, jetzt verpassen sie uns nur Strafen» sagt Buse Kilickaya, die Vorsitzende des Vereins Pembe Hayat, «Rosa Leben», der sich für die Rechte von Transsexuellen einsetzt.

Transsexuelle und Transvestiten würden immer noch willkürlich festgenommen, manchmal wegen ihrer bloßen Anwesenheit auf der Straße, sagt die Anwältin Senem Doganoglu. «Ich hatte einen Fall, da wurde eine festgenommen, als sie abends Brot kaufen ging.» Weil Prostitution in der Türkei kein Verbrechen ist, verfolge die Polizei Transsexuelle beispielsweise wegen angeblicher Störung der öffentlichen Ordnung, erläutert die Juristin. Durch die regierende islamisch-konservative Partei AKP werde «das Klima der Intoleranz» noch verstärkt.

Im Gegensatz zu anderen islamisch geprägten Ländern sind in der Türkei Geschlechtsumwandlungen und gleichgeschlechtliche Beziehungen erlaubt, selbst in den Palästen der osmanischen Sultane liebten Männer Männer. Homosexualität und das Bekenntnis zum Islam schließen sich keineswegs aus. Mit seinem Bekenntnis, er sei ein «konservativer Schwuler», machte der Modeschöpfer Cemil Ipekci vor kurzem Schlagzeilen. Wäre er eine Frau, würde er ein Kopftuch tragen, sagte Ipekci.

Der Transgender-Verband in Ankara fordert sogar eine eigene Moschee, in der seine Mitglieder beten können, ohne Anstoß zu erregen. «Sie können uns doch wohl nicht verweigern, für unsere Erlösung zu beten, oder?», fragt der Vorsitzende des Verbandes, Oksan Oztok. (AFP)

Transsexuelle ändert Vornamen

Der bewegende TV-Auftrittt von Balian Buschbaum


Die ehemalige Stabhochspringerin Yvonne Buschbaum schwebt zwei Monate nach ihrem mutigen Bekenntnis zur Transsexualität nicht mehr über den Stabhochsprunglatten dieser Welt, dafür aber auf Wolke sieben. Sie nennt sich künftig Balian.

In einem beeindruckenden Fernsehauftritt bei Johnannes B. Kerner präsentierte sich der 27-Jährige am Donnerstagabend seinem Lebenstraum ganz nahe und in sich ruhend wie niemals zuvor. "Ich habe viele Jahre etwas Dunkles in mir getragen. Ich war selbst mein größter Gegner. Es war Zeit auszubrechen", sagte Buschbaum, der als Frau zweimal EM-Dritter war und sich seit Mitte Dezember einer Hormontherapie unterzieht.

Den neuen Namen entdeckte er im Film "Königreich der Himmel". "Darin geht es um einen Menschen, der alles verliert und sich dann auf eine Reise begibt, auf der er sich selbst und seine Aufgaben kennenlernt", erzählte der in Mainz lebende Buschbaum.

Klar wäre die Olympiateilnahme in Peking nochmal ein großes Ziel gewesen. Doch die anstehende Testosteronbehandlung wäre Doping gewesen, weshalb der Rücktritt Ende November die logische Konsequenz war. "Jetzt wartet etwas viel Größeres auf mich. Dafür hätte ich alles geopfert." Auch eine theoretisch mögliche Rückkehr in den Leistungssport sei ausgeschlossen: "Die Frage stellt sich nicht."

Er habe schon immer als Mann gefühlt. "Früher gab es viele Fragezeichen. Ich war zum Beispiel immer mit hetereosexuellen Frauen zusammen, und es haben sich immer heterosexuelle Frauen in mich verliebt. Ich wurde in die Schublade lesbisch gesteckt, aber das war ich nie", sagte Buschbaum, der niemals eine Liebesbeziehung zu Männern pflegte: "Das hätte sich wie Schwulsein angefühlt."

In schwarzem Hemd, lässiger Jeans und braunen Stiefeln wirkte Buschbaum im Fernsehstudio wie jemand, dem endlich die Welt offen steht. Die Antworten sprudelten nur so aus ihm heraus. "Ich ziehe das volle Programm durch. Brustentfernung, Aufbau eines künstlichen Penis."

Kritik an Lobinger

Und auch eine Spitze Richtung Tim Lobinger hatte er parat. "Ich denke, ich habe die Eier, die ihm fehlen, um hoch zu springen", meinte Buschbaum mit Blick auf dessen Kommentar zum Outing ("Dafür muss man Eier in der Hose haben").

Großen Rückhalt erfährt Buschbaum in seiner Familie. "Meine Familie musste anfangs Schlucken. Aber letzte Woche sind wir nochmal meine Entwicklung durchgegangen und haben uns Fotos angesehen. Jetzt ist vieles klarer." Und selbst sein Hund habe ihm ein Zeichen gegeben: "Er hat über meine verbliebenen Autogrammkarten gepinkelt."

Die Bilanz seines Auftritts zog Buschbaum dann am Morgen danach auf seiner Homepage: "Meinem Nachnamen werde ich immer mehr gerecht. Aus dem anfänglich kleinen Busch, wird immer mehr der zufriedene, mit starken Wurzeln behaftete Baum. Der Name Balian trägt seine Wurzeln in sich. Ich bin kein Schauspieler mehr."

Die Transsexualität ist eine angeborene inverse sexuelle Orientierung, deren Vorkommen auf einen Promillebruchteil der männlichen sowie weiblichen Population begrenzt ist. Diese Menschen haben ein quälendes und nachhaltiges Gefühl, dass sie dem anderen sexuellen Geschlecht angehören, als in welches sie die natürliche gebürtige körperliche Ausstattung zwingt. Sie sind mit ihren Geschlechtsorganen nicht zufrieden und möchten mit den körperlichen Merkmalen des umgekehrten Geschlechtes ausgestattet sein. Ebenfalls sehnen sie sich nach der sexuellen Rolle des anderen Geschlechtes. Die Ätiologie der Transsexualität ist unklar. Diese Erkrankung entsteht wahrscheinlich in den pränatalen Lebensetappen und es handelt sich um einen irreversiblen Zustand. Die Transsexualität stellt daher ein lebenslängliches Problem des Individuums dar.

Aktuelles: 08.04.2009

Also wurde da doch gewerkelt.

Das Bundesinnnenministerium hat heute einen aktuellen Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes veröffentlicht. Einer der wichtigen Änderungen in diesem Entwurf ist das Abschaffen des bisherigen Gutachterverfahrens. So heisst es in einem Schreiben, das uns heute mit dem Entwurf zuging:

"Für die Überzeugungsbildung des Gerichts erforderliche fachärztliche Zeugnisse können von den Betroffenen selbst beigebracht werden (§ 1 Abs. 3, § 8 Abs. 3); diese können auch von dem behandelnden Arzt stammen."

Dies stellt schon einmal einen grossen Fortschritt gegenüber der heute gültigen Regelung dar. Angesichts hoher Gutachterkosten und langer Wartezeiten wird hier den Realitäten transsexueller Menschen (zumindest hier) Rechnung getragen. Was weniger gut ist, dass in dem Entwurf nach wie vor davon ausgegangen wird, dass es keine Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden und keine Jungs, die mit Gebärmutter und Vagina auf die Welt kommen. In der Begründung für den TSG-Reformentwurf lautet das so:

"Gleichwohl kann auf die grundsätzliche Bedingung dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit nicht verzichtet werden. Es soll vermieden werden, dass die biologische und die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit auseinanderfallen. Die vom Geschlecht abhängigen Zuordnungen im Zusammenleben der Gesellschaft sollen gewahrt werden; hierbei ist insbesondere auszuschließen, dass rechtlich dem männlichen Geschlecht zugeordnete Personen Kinder gebären und rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugeordnete Personen Kinder zeugen."

Dass hiermit biologische Realitäten geleugnet werden, ist nicht gerade nett. Männern, die mit Gebärmutter geboren wurden zu verbieten, Kinder zu bekommen, ist nicht gerade ein Zeichen dafür, dass die Bundesregierung hier erkannt hat, dass diese Männer nun einmal biologisch existent sind - ob sie nun personenstandsrechtlich anerkannt sind, oder nicht. Welchen Sinn macht es einem Mann die rechtliche Anerkennung zu verwehren und ihn damit mit "weiblichen Papieren" leben zu lassen, wenn er den Wunsch hat Kinder zu gebären? Hier scheint leider immer noch das Festhalten an Ideologien die Feder geführt zu haben, obwohl ein Anerkennen von biologischen Tatsachen ja dringend notwendig wäre. Somit wird in diesem Entwurf des Transsexuellengesetzes die Geschlechtsidentität als wichtigstes geschlechtsbestimmendes Merkmal immer noch nicht vollständig und umfassend respektiert.

Desweiteren ist das BMI den Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen, Regelungen zu finden, damit geschlossene Ehen bei Durchführung des Verfahrens nach TSG nicht mehr geschieden werden müssen.

In dem neuen Paragraph §8(4) des Entwurfes heisst es dazu:

"In dem Antrag ist auch anzugeben, ob eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft nach der Entscheidung über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit fortgeführt werden soll. Die Zustimmungserklärung nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b ist gegenüber dem Gericht abzugeben; sie muss öffentlich beurkundet sein. Sie kann nicht bedingt oder befristet werden und ist unanfechtbar."

Hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten des BMI-Papiers in der Zusammenfassung:

°Die Zweiteilung des Verfahrens (Vornamensänderung als "kleine Lösung", personen-standsrechtlicher Geschlechtswechsel als "große Lösung") wird beibehalten. Das Verfahren bleibt in gerichtlicher Zuständigkeit (Freiwillige Gerichtsbarkeit); es wird nicht Verwaltungsverfahren in Zuständigkeit etwa des Standesamts (vgl. Begründung zu § 5).

°Auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs, entsprechend dem Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu leben, wird verzichtet zugunsten einer fortdauernden und unumkehrbaren inneren Überzeugung, auf Grund der transsexuellen Prägung dem anderen als dem im Geburtseintrag angegebenen Geschlecht anzugehören (§ 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1).

°Auch die Ehegatten und Lebenspartner des Antragstellers sind Beteiligte an den Verfah-ren, weil sie bei einer zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft sowohl von der Entscheidung über die Vornamensänderung als auch von der Entscheidung über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit betroffen sind (§ 3).

°Die nach bisherigem Recht vorgeschriebene Beteiligung eines Vertreters des öffentlichen Interesses entfällt. Sie hatte regelmäßig nur verfahrensverzögernde Wirkung (vgl. Begründung zu § 3).

°Die vom Gericht auszustellende Bescheinigung über die Antragstellung (§ 4) ist bisher bereits auf Grundlage landesrechtlicher Verfahrensvorschriften in einigen Bundesländern vorgesehen. Sie hilft Betroffenen, die ihr Erscheinungsbild bereits vor der Änderung des Vornamens dem anderen Geschlecht angepasst haben.

°Eine Vornamensänderung im Rahmen der sog. kleinen Lösung wird nicht mehr unwirksam, wenn der Betroffene eine Ehe eingeht oder innerhalb von 300 Tagen nach Rechtskraft dieser Entscheidung Elternteil eines Kindes wird. Das BVerfG sah bei der bisherigen Regelung die Persönlichkeitsrechte von homosexuell orientierten Transsexuellen, die eine Ehe eingehen wollten, nicht ausreichend geschützt. Es ist zu erwarten, dass ein vergleichbares Verfahren nach Geburt eines Kindes ebenso entschieden werden würde.

°Für die Personenstandsänderung wird weiterhin die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des Betroffenen gefordert (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a), jedoch nur insoweit, wie die dafür notwendige medizinische Behandlung nicht zu einer Gefahr für das Leben oder zu einer schweren dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung des Transsexuellen führt.

°An Stelle des bisher für die Personenstandsänderung geforderten operativen Eingriffs zur Veränderung der äußeren Geschlechtsmerkmale mit deutlicher Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts wird nunmehr die in körperlicher Hinsicht erfolgte Anpassung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts gefordert, soweit die dafür notwendige medizinische Behandlung nicht zu einer Gefahr für das Leben oder zu einer schweren dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung des Transsexuellen führt.

°Für die Überzeugungsbildung des Gerichts erforderliche ärztliche Zeugnisse können von den Betroffenen selbst beigebracht werden (§ 1 Abs. 3, § 8 Abs. 3); sie müssen sich grundsätzlich nicht von fremden Gutachtern explorieren lassen.--- Der erste Eindruck des Entwurfs eines neuen Transsexuellengesetzes, das am 1. September in Kraft treten soll, lässt sich in etwa so zusammenfassen: Einiges ist gut und wird für viele Betroffene eine Erleichterung sein, eben beispielsweise der Fortbestand der Ehe oder der Wegfall des bisherigen Gutachterverfahrens (damit wird das Gesetz um einiges praxistauglicher), anderes wiederum, wie das Aufrechterhalten der Nichtanerkennung des Geburtsgeschlechtes transsexueller Menschen (z.B. Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden), wird noch von den Transsexuellenorganisationen anzumahnen sein, da dies so nicht den Menschenrechten entspricht. Es ist ein Menschenrecht einen Menschen als das anzuerkennen, was er ist. Wer damit Probleme zu haben scheint, lässt sich auch in der Begründung zur "Fortpflanzungsunfähigkeit" nachlesen:

"Von den Sachverständigen wird diese Verfahrensvorausetzung überwiegend als sachgerecht angesehen, weil es nicht begreifbar sei, dass Personen sich als transsexuell bezeichnen, gleichwohl aber in ihrem biologischen Geschlecht Kinder zeugen oder gebären wollen."

Gerade die Verkennung biologischer Realitäten (Mädchen, das mit Penis und Hoden geboren wird, oder Junge der mit Vagina und Gebärmutter auf die Welt kommt) durch die psychoanalytisch geprägte Sexologie in scheint hinter dem zitierten Satz zu stecken, so dass auch hier noch einiges an Arbeit auf die deutschen NGOs zukommen wird. Eine spannende Zeit, wie ich finde. Apropos Sexologie, Frau Hertha Richter-Appelt von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung hat sich zu einer Anfrage von ATME e.V. (vom 1. März 2009) gemeldet:

Liebe Frau Schicklang,

wir haben in der letzten Vorstandssitzung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung Ihr Schreiben vom 1.März 2009 diskutiert und durchaus die Dringlichkeit Ihres Anliegens gesehen. Da es sich jedoch um eine sehr komplexe Problematik, v.a. auch im Zusammenhang mit einer dringenden Änderung des Transsexuellen Gesetzes handelt, haben wir beschlossen eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich des Themas annehmen soll. Im Namen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung  möchte ich Ihnen versichern, dass auch wir um eine Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen bemüht sind und ich hoffe, dass ich Ihnen bald Näheres berichten kann.Mit freundlichen Grüßen H. Richter-AppeltProf. Dr. Hertha Richter-Appelt Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf W37 D 20246 Hamburg

Und die Antwort:

Liebe Frau Richter-Appelt,

herzlichen Dank für ihre Antwort. Wird es sich bei der Arbeitsgruppe um eine interne Gruppe handeln, oder denken sie daran die verschiedenen Betroffenenverbände miteinzubeziehen?Mit freundlichen Grüssen Kim Schicklang 1. Vorsitzende Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

Reaktion:

Zunächst um eine interne Gruppe, um zu überlegen, was wir machen können.Grüße Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt

Anhang:

Hier mal der Link zu dem Entwurf des BMI:

Transsexuellengesetz-Entwurf des Bundesministerium des Innern

Nachtrag:

Über das Geschlecht eines Menschen kann kein Dritter entscheiden, wenn ein Mensch ein Geschlecht hat. Wer meint, gesetzliche Regelungen aufzustellen zu müssen, in der von Aussen über die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit entschieden, ja geschlechtlich zugeordnet wird (und dabei biologische Realitäten nicht beachtet werden), stellt sich gegen die Natur des Menschen. Wenn Menschen sind, was sie sind, sind sie es auch unabhängig ihres rechtlichen Status. Daher ist ein Transsexuellengesetz, welches ein Verfahren beinhaltet, in welchem ein Gericht über die Geschlechtszugehörigkeit transsexueller Menschen entscheidet und nicht der Betroffene selbst, ein Verstoss gegen Menschenrecht. Damit ist der Entwurf des BMI im Kern eine Weiterführung der Leugnung der Existenz transsexueller Menschen. Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht. Ein Mensch ist, was er ist.

TransIdentität gilt als chronische Krankheit:

Nur 1% Zuzahlung

 Wird das Kriterium "Chronisch krank" erfüllt, so beträgt ab 2004 die Obergrenze der Zuzahlungen im Jahr nur 1% des Brutto-Einkommens des Jahres 2003. Wer "Chronisch krank" ist, das wird nach 5 Kriterien bemessen, wovon das erste immer und zudem mindestens ein weiteres erfüllt sein muss. TransGender fallen grundsätzlich unter diese Regelung. Die 5 Kriterien sind:

1.) Ein/e Patient/In muss wenigstens ein Jahr lang regelmäßig jedes Quartal mindestens 1x zum Arzt (Dauerbehandlung).

2.) Ein/e Patient/In ist in der Pflegestufe 2 oder 3 der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeordnet.

3.) Es liegt eine anerkannte Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 % vor.

4.) Ein/e Patient/In ist nach ärztlicher Einschätzung dauerhaft behandlungsbedürftig, u.a. z.B. auch auf Medikamente/Behandlungen angewiesen um die Gesundheit zu erhalten oder die Lebensqualität im zumutbarem Rahmen zu erhalten.

Um bei der Krankenkasse die 1 %-Regelung geltend zu machen benötigt ein/e Patient/In eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über das Vorliegen der Kriterien 1.) und 4.) . Dies hat das Gesundheitsministerium grundsätzlich so bestätigt. Transgender benötigen keine weitere gesonderte Bestätigung. Die Zuzahlungen sind bei Erreichen der 1%-Zuzahlungs-Grenze der Kasse aufgelistet nach Datum, Arzt und Art nachzuweisen und mit Original-Quittungen zu belegen. Ebenfalls ist der Nachweis übers Einkommen 2003 vorzulegen oder ein Nachweis für ein 2004 abweichendes Einkommen. Die Kasse befreit dann für das laufende Jahr von allen weiteren Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente usw.)

Ausführliche Information durch Helma Katrin Alter, Deutsche Gesellschaft für TransIdentität und Intersexualität e.V. (dgti), Köln, im Internet: >www.dgti.org< -- Mehr zu den Regelungen seit der sog. Krankenschröpfungs-Reform auch unter >www.aok.de

Fragen der Behandlung

 

In den letzten Monaten, auch ausgelöst durch den MDS, MDK, Krankenkassen und andere Quellen, kam es zu sehr großen Verunsicherungen bezogen auf die Diagnostik und Behandlung von Transgendern. Aus diesem Grunde fasse ich an dieser Stelle Grundsätzliches, was auch auf der Seite "Medizinisches" ausführlich besprochen wird, hier zusammen.

 

Diagnose: Verdacht auf "transsexuelles Syndrom"

 

Zunächst möchte ich zur Klärung der Begrifflichkeit folgendes darstellen:

 

1. Sich nicht dem, bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig zu empfinden ist grundsätzlich eine Selbstdiagnose.

2. Diese Selbstdiagnose schließt nicht automatisch das Empfinden ein dem anderen Geschlecht anzugehören, sie bedeutet aber ausdrücklich, dass sich der betroffene Mensch nicht dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig empfindet. Die kulturell bedingte Vorgabe von Geschlecht, in der auch Betroffene aufwachsen, erweckt aber oft den Eindruck sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden zu müssen und die damit verbundene "Heilungserwartung". Es gibt aber keine verbindliche medizinisch wissenschaftlich, noch juristisch eindeutige Definition von Geschlecht. Dies dem einzelnen betroffenen Menschen zum Vorwurf zu machen ist weder mit den Menschenrechten, dem Grundgesetz oder dem Sinn der Schöpfung vereinbar.

3. Die kulturell und sozial geprägte Begrifflichkeit von männlich und weiblich dient ausschließlich der Normierung von Natur und Schöpfung. Jeder einzelne Mensch entzieht sich aber einer Normierung. Wenn es ihm gelingt sein Leben in einer dualisierten Norm offen oder versteckt zu leben, dann bestätigt er die Norm, die ihn selbst zwar nicht bestätigt, sozial und kulturell aber nicht in Frage stellt. Prof. Dr. Mieth, katholischer Moraltheologe des Uni-Tübingens bestätigte ausdrücklich, dass es mehr Geschlechter gibt als wir in unserer Kultur und Denkweise zulassen wollen. Er erweiterte seine Aussage auch ausdrücklich auf den Schöpfungsbegriff, auf den sich andere Wissenschaftler gerne reduzierend berufen.

4. Die Fremddiagnose eines "transsexuellen Syndroms" kann nicht erhoben werden. Deshalb ist es erforderlich, dass eine medizinische und neurologisch/psychiatrische Differenzialdiagnose erstellt wird (Negativbeweis, der vor allem aus der Mathematik bekannt ist).

An dieser Stelle muss ich nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass zwischen der Diagnose und eventuellen Behandlungsschritten auf der einen Seite und den Bestimmungen des PStG (Personenstandsgesetzes), hier speziell des TSG mit der sogenannten "kleinen Lösung" (Antrag nach § 1 mit Entscheidung nach § 4) auf der anderen Seite, kein Zusammenhang besteht oder abgeleitet werden kann. Es darf weder für Behandlungsschritte die Inanspruchnahme des TSG gefordert werden, noch kann aus der Inanspruchnahme des TSG die Notwendigkeit einer Behandlung abgeleitet werden. Nach derzeit geltendem Recht ist es lediglich notwendig, dass medizinische Maßnahmen nachgewiesen werden, wenn ein Antrag nach § 8 (Änderung der Geschlechtszugehörigkeit) gestellt wird. Umgekehrt ist es aber nicht erforderlich, dass nach medizinischen Maßnahmen ein Antrag nach § 8 TSG gestellt wird. So ist es möglich, dass verheiratete Transgender auch verheiratet bleiben können, auch wenn dann sozial gesehen zwei Frauen oder zwei Männer miteinander verheiratet sind (sie haben sogar das Recht, in gegenseitigem Einverständnis, ihre Heiratsurkunde so zu ändern, dass der nach § 4 TSG zugebilligte Vorname in die Heiratsurkunde übernommen wird). Aus diesem Grunde dürfen auch Behandlungsmaßnahmen nicht verweigert werden, wenn der/die Betroffene verheiratet bleiben will.

 

Notwendige Schritte für die Differenzialdiagnose:

 

Der Patient (ich meine beide nach heutigem Recht gegebene Geschlechtsformen) sucht den Arzt seines Vertrauens auf. Am günstigsten ist es, wenn der Arzt den Patienten schon längere Zeit kennt. Die oft geäußerte Befürchtung, es gingen auch andere Familienmitglieder zu diesem Arzt und es käme dadurch zu einem ungewollten frühzeitigen Outen, ist unbegründet. Sowohl der Arzt als auch das Personal in der Praxis stehen unter absoluter Schweigepflicht, auch Verwandten 1. Grades gegenüber, also Ehegatte, Eltern und eigene Kinder. Der Arzt muss keine speziellen Kenntnisse über "Transsexualität" haben (ich verwende hier deshalb diesen Begriff, da er für die Abrechnung nach ICD 10 F 64.0 erforderlich ist). Viel wichtiger ist, dass der Arzt den Patienten in seiner bisherigen allgemeinen, gesundheitlichen und sozialen Entwicklung kennt und der Patient seinerseits dem Arzt vertraut oder durch das lange sich Kennen Vertrauen aufbauen oder erhalten kann. Dieses Vertrauen könnte nur dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arzt von sich aus die Existenz von Trans* als natürliche Lebensform in Abrede stellt, selbst also in wissenschaftlich unbegründeten, lediglich kulturell manifestierten Dogmen verstrickt ist.

 

In den folgenden Ausführungen gehe ich aber vom Normalfall aus:

 

1. Der Arzt des Vertrauens kennt den Patienten.

2. Er weiß, dass es in der Entwicklung eines Menschen zum Erkennen und Erleben einer Diskrepanz zwischen dem zugewiesenen Geschlecht und dem eigenen Empfinden kommen kann, weil die Zuweisung sich lediglich am genitalen Erscheinungsbild, nicht aber dem Gefühl des Patienten fest macht.

3. Er akzeptiert den Menschen in seiner Gesamtheit und neigt nicht dazu aus eigenen Ängsten gleich eine "Abschiebung" zu "Experten" zu veranlassen.

4. Er versteht, dass ein Mensch, der sich anders fühlt als er von Geburt aus zugewiesen wurde, Probleme haben kann, denen ein Mensch der sich mit seiner Zuweisung identifiziert nicht ausgesetzt ist. (Diese Menschen, es sind etwa 98% aller Menschen, brauchen sich nie Gedanken über ihre Identität machen.)

 

Dieser Arzt wird in seiner ersten Einschätzung davon ausgehen, dass es primäre Ursachen für eine "Geschlechtsidentitätsstörung" geben kann, aber eben auch zu Störungen sekundärer Natur kommt, wenn die Zuweisung des Geschlechtes nicht mit dem Empfinden des heranwachsenden Menschen übereinstimmt. Dieser Mensch weiß ja zunächst nichts davon, dass seine Entwicklung und Erziehung unter der wissenschaftlich nicht haltbaren These der Zweigeschlechtlichkeit erfolgt.

 

Der Arzt des Vertrauens kann nun zum Dreh- und Angelpunkt für notwendige und sinnvolle Behandlungen und Untersuchungen werden. Er ist bereit alles Notwendige für eine sichere Differenzialdiagnose einzuleiten. Welche Schritte sind dies? Für die rein medizinische Differentialdiagnose gilt:

 

1. Grundsätzlich ist der erste Schritt eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung um Leber-, Nieren- und Stoffwechselstörungen auszuschließen. Diese Untersuchung hat zwar nichts mit "Störungen der Geschlechtsidentität" zu tun, ist aber eine wichtige Grundlage für eventuell nötige nachfolgende Behandlungsschritte (vor allem im Hinblick auf eine gegengeschlechtliche Hormontherapie und ihre Risiken).

2. Der Hausarzt veranlasst eine Untersuchung des hormonellen Status des Patienten. Entweder wird die nötige Blutprobe von ihm selbst entnommen oder er veranlasst die Überweisung zu einem Arzt, der mit hormonellen Störungen und deren Behebung zu tun haben kann, ein Gynäkologe, Urologe, Internist oder Endokrinologe. In Jedem Falle ist es wichtig, dass der behandelnde Arzt hinter seiner Empfehlung steht.

a) Wenn er selbst die Probe entnimmt, dann muss der Untersuchungsauftrag an das Labor eindeutig lauten: Bestimmung des Geschlechtshormonzustandes, verglichen mit den Referenzwerten männlich und weiblich zum Ausschluss von Intersexualität.

b) Überweist er zu einem Kollegen/Kollegin, wegen Verdachtes auf ein "transsexuelles Syndrom" nach ICD 10 F 64.0, dann muss der Überweisungsauftrag folgenden Hinweis enthalten: Feststellung des Hormonstatus, verglichen mit den Referenzwerten männlich und weiblich zum Ausschluss von Intersexualität.

3. In einem nächsten Schritt ist es notwendig durch die urologisch-/gynäkologische Untersuchung festzustellen, ob Teile oder rudimentäre Reste des anderen Geschlechtes vorhanden sind. Der behandelnde Arzt stellt also eine Überweisung zum Urologen oder Gynäkologen aus, mit dem Auftrag: Feststellung der äußeren und inneren Geschlechtsmerkmale zum Ausschluss von Intersexualität, wegen Verdachtes auf ein "transsexuelles Syndrom". Es muss gezielt nach inneren Geschlechtsmerkmalen des anderen Geschlechtes gesucht werden oder deren frühkindliche Beseitigung oder Korrektur zur Vorspiegelung eines "eindeutigen" Geschlechtes. (Jeder Patient sollte wissen, auch der Arzt, dass die biologisch, geschlechtliche Differenzierung in der Zeit der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche erfolgt und nicht immer der Erwartungshaltung der religiös, kulturellen Vorstellung folgt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass sich die Gonaden entweder zu Hoden oder Eierstöcken entwickeln, manchmal aber auch zu beidem. Die Stammzellen, die für die weitere genitale Entwicklung verantwortlich sind entwickeln einen Penis oder eine Klitoris, eine Prostata oder eine Gebärmutter, Schamlippen oder einen Hodensack. Es kommt darauf an, welcher "Schlüssel" aktiv auf die Entwicklung zu jedem einzelnen Zeitpunkt einwirkt. In jedem Fall werden gleichzeitig die entsprechenden und notwendigen Verbindungen zum Stammhirn hergestellt. Diese Nervenbahnen bleiben natürlich auch dann erhalten, wenn eine sogenannte Fehlbildung "korrigiert" wird. Genau deshalb ist es unverantwortlich irreversible Eingriffe an Kindern, die sich zu ihrem Geschlecht nicht äußern können, vorzunehmen. Die Behauptung, Geschlechtsidentität sei anerziehbar ist spätestens seit dem Zeitpunkt widerlegt, als die "wissenschaftlichen Grundlagen für die Erziehung zu einer eindeutigen Geschlechtsidentität" (in den 50er-Jahren von Monay veröffentlicht) durch den Wissenschaftler Milton Diomand als kulturell, religiöse und dogmatisch entlarvt wurden.

 

Wenn diese bisher durchgeführten Untersuchungen keinen Anhaltspunkt für ein der Intersexualität zuzuordnendes Syndrom ergeben, dann kann auf weitere teure Untersuchungen normalerweise verzichtet werden (ich sage deshalb "normalerweise", weil es natürlich auch in meiner Denkweise und meinem Wissen keine Normierung für Menschen gibt). Es liegt der sinnvolle Schluss nahe, dass der Patient unter einem "transsexuellen Syndrom" leidet, also einer durch die geschlechtliche Zuweisung bei der Geburt ausgelöste Identitätsstörung.. Oft kommt es vor, dass verlangt wird eine chromosonale Abweichung zu prüfen. Klar ist aber, medizinisch und wissenschaftlich bewiesen, dass die reine Bestimmung der Geschlechtschromosome keine eindeutige Aussage über ein Geschlecht machen kann (es gibt XX-Männer und XY-Frauen, bei denen eben die hormonelle Untersuchung keinen Aufschluss gibt). Liegt ein gemischter Chromosomensatz vor, so weisen auch die Untersuchungen nach 2. und 3. entsprechende Auffälligkeiten aus. Liegt ein mehrdeutiger Chromosomensatz vor, so gilt entsprechendes. Eine Untersuchung der hirnorganischen Struktur durch ein CT mag zwar wissenschaftlich interessant sein, ist jedoch völlig irrelevant für den Einzelfall und treibt lediglich Kosten in die Höhe. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, dass sich in den Ergebnissen einer CT-Untersuchung (Computertopografie des Kopfes, wie sie z.B. in München üblich ist) verwertbare Erkenntnisse widerspiegeln. Es entstehen zu Lasten der Sozialgemeinschaft lediglich Kosten, die eigentlich der Forschung zuzuordnen wären. Zeigen aber die Untersuchungen von Hormonen und inneren Geschlechtsorganen Auffälligkeiten im Sinne einer geschlechtlichen Uneindeutigkeit oder Mehrdeutigkeit, dann hat sich der Verdacht auf ein "transsexuelles Syndrom" nicht bestätigt und die weiteren Untersuchungen und die Behandlung muss dann nach den Kriterien einer Intersexualität fortgesetzt werden (juristisch also der freien Entscheidung der betroffenen Menschen zu seinem Geschlecht, auch dann, wenn es nicht in die Dualität von Geschlecht passt. Das Grundgesetz sagt eindeutig, dass kein Mensch wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Eine Definition von Geschlecht ist im Grundgesetz nicht zu finden, im Umkehrschluss kann daraus nur gefolgt werden, dass es eben keine Definition gibt).

 Neben der beschriebenen medizinischen Diagnose ist eine weiterer Schritt, die neurologisch / psychiatrische Differentialdiagnose wichtig. Der Hausarzt/Arzt des Vertrauens wird also seinen Patienten zu einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie überweisen mit dem Auftrag: Feststellung des neurologisch/psychiatrischen Zustand des Patienten wegen Verdachtes auf ein "transsexuelles Syndrom". Dabei ist es für den untersuchenden Arzt wichtig zu klären ob der überwiesene Patient unter einer primären neurologischen oder psychischen Störung leidet, die zu einem Ausweichverhalten führt oder sich auf Grund der manifestierten Geschlechtsidentitätsstörung lediglich sekundäre Störungen ergeben haben, die dazu dienten der Abweichung der Geschlechtsidentität entgegen zu wirken, also eventuelle sekundäre Störungen vorliegen.

 Der Patient sollte in jedem Fall schon vor der Konsultation des Neurologen/Psychiaters einen ausführlichen Lebenslauf im Sinne einer Anamnese schreiben und dem Arzt zur Verfügung stellen, damit sich dieser bei den notwendigen Gesprächen oder Untersuchungen schon ein Bild gemacht haben kann. Dieser Lebenslauf sollte über die Entwicklung des Patienten im Vorschulalter, die ersten Schuljahre, die Zeit der Pubertät und, entsprechend dem Alter des Patienten, über seine weitere soziale Entwicklung Aufschluss geben. Parallel dazu sind aufgetretene Krankheiten, aufgefallene Verhaltensstörungen und eventuelle Behandlungen (Kinder-/Jugendpsychologe oder Schulpsychologe), psychosomatische Gesundheitsstörungen, Gefühlslagen wie hyperaktiv oder introvertiert bis hin zu autistischen Verhaltensformen, Erscheinungen der Ausgrenzung oder Selbstabkapselung, ... darzulegen. Für einen Außenstehenden Arzt ist es auch wichtig, dass der Patient auf die häusliche Situation, in der er sich entwickelt hat, eingeht, also die soziale Stellung und emotionale Beziehung zu Eltern und Geschwistern. Dies hat nichts mit Neugier der Ärzte/Diagnostiker zu tun, sondern es erleichtert die Differenzierung zwischen primären und sekundären Störungen. Ehrlichkeit und Offenheit des Patienten dient seiner eigenen Sicherheit. Ein guter Diagnostiker wird merken, wenn ihm der Patient etwas zwanghaft oder aus Angst verschweigt, oder wenn er ihm etwas vorgaukelt, was nach Meinung des Patienten der Erwartungshaltung des Diagnostikers entspricht. Der Arzt ist dann aber beim weiteren Suchen nach den Ursachen auf seine Phantasie angewiesen und dies kann so weit gehen, dass der Patient selbst ungewollt eine Fehldiagnose provoziert. Diagnostiker, oder "Gutachter", die mit vorgefertigten Meinungen in die Arbeit mit Transgendern einsteigen sollten von vornherein abgelehnt werden. Bereits im April betonte Frau Sophienette Becker, die an den Standards für die Begutachtung von "Transsexuellen" (veröffentlicht 1996) maßgeblich mitgearbeitet hat, in einer Live-Rundfunkdiskussion über das Thema Trans* folgendes:

Auf die Frage der Moderatorin, wie sie denn "Transsexualität" beschreiben würde sagte Frau Becker: "Wenn ich 1000 Transsexuelle begutachtet oder behandelt hätte, dann wären dies 1000 verschiedene "Transsexualitäten". Tatsache ist eben, dass jeder einzelne Mensch seine Identität, oder eben die Störung dieser wegen der geburtlichen Zuweisung, nur in seinem Umfeld, seiner ganz spezifischen Erfahrung mit Entwicklung und Erziehung erlebt. Der Mensch lässt sich nicht standardisieren.

 Die Tatsache, dass ein Patient eventuell eine Ehe, eine eheähnliche Beziehung oder eine "homosexuelle" Partnerschaft eingegangen ist oder noch aufrecht erhält ist in keinem Fall ein Beweis, dass eine Identitätsstörung ausgeschlossen sei. Vor allem ist ja der Versuch eine "homosexuelle" Partnerschaft einzugehen sogar ein Beweis für das Vorliegen einer Identitätsstörung. Eine solche Partnerschaft sieht ja nur von außen betrachtet homosexuell aus, ist aber entsprechend der Identität des Patienten eine heterosexuelle Partnerschaft, also "pseudohomosexuell" wegen der geschlechtlichen Zuweisung. Im Umkehrschluss ist dann eine Ehe des Patienten eigentlich "pseudoheterosexuell", in Wahrheit also eine staatlich legalisierte Homoehe, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes Art. 6 steht.

 Ich kann nur jedem Patienten wünschen, dass sein behandelnder Arzt ihn für die Erstellung der neurologisch/psychiatrischen Differentialdiagnose zu einem Kollegen überweist, der nicht unter kultureller Verengung leidet und sich um den Menschen kümmert und nicht die Zementierung von Dogmen.

 Der Diagnostiker sollte in seinem Abschlussbericht an den behandelnden Arzt deutlich darstellen, dass bei dem Patienten keine neurologische oder psychotische Erkrankung in dem Sinne vorliegt, dass sie das "Gefühl dem anderen Geschlecht" anzugehören als Flucht aus dem zugewiesenen Geschlecht belegen würde. Vorhandene Störungen, als sekundäre Form müssen natürlich klar gemacht werden und es sollten dafür auch Behandlungsempfehlungen abgegeben werden. Der Patient muss sich klar darüber sein, dass die ärztliche Akzeptanz seiner abweichenden Geschlechtsidentität nicht automatisch dazu führt, dass er nun von anderen Störungen, die er sich in seinem Leben erworben hat, automatisch "geheilt" ist. Ein Patient, der unter einer als pathologisch einzustufenden Kontaktarmut leidet und bei dem sich daraus depressive Zustände entwickelt haben, wird nicht automatisch plötzlich kontaktfreudig. Er muss es erst wieder lernen Kontakte aufzunehmen und zuzulassen. Ein Patient, der zum Alkoholiker wurde, weil er sich selbst und die Umwelt nicht mehr ertragen konnte, wird durch die ärztliche Akzeptanz nicht automatisch trocken, er hat aber eine gute Chance, wenn er darauf hinarbeitet, seine Lebenssituation zu verbessern. Ich habe diese beiden Fälle nur beispielhaft genannt, weil sie sehr leicht nachvollziehbar sind. Eine psychotherapeutische begleitende Behandlung kann dann eben dazu helfen, dass der Patient eben nicht "vom Regen in die Traufe" kommt, wenn er das gefühlte Geschlecht auch lebt. Der angesammelte Ballast sollte offen und ohne jeden diagnostischen oder gutachterlichen Druck aufgearbeitet werden.

 Wenn der Diagnostiker feststellt, dass keine wesentlichen sekundären Störungen vorliegen, dann steht auch für diesen Teil der Diagnose fest, dass ein "transsexuelles Syndrom" vorliegt. Eine Psychotherapie zu diagnostischen Zwecken ist sinnlos, uneffektiv und führt nur zu kostentreibenden und u.U. auch stark psychisch belastenden Verzögerungen des Entwicklungs- und "Heilungsprozesses".

 Behandlung: Erste Schritte und Ziele

 Die Behandlung zur Stabilisierung und/oder Verbesserung der Lebenssituation und Gesundheit des Patienten muss im gegenseitigen Vertrauen zwischen Arzt und Patienten abgesprochen werden. Dabei ist aber vor allem darauf zu achten, dass

 1. keine falschen Erwartungen aufgebaut werden.

2. die Lebbarkeit der angestrebte Geschlechtsrolle auch sozialverträglich erprobt wird und bei der Erprobung auftretende Probleme besprochen werden. Die Erprobung der Lebbarkeit kann auch durch den Einstieg in die Hormontherapie unterstützt werden. Ein "Alltagstest" als Härttest, um zu beweisen, dass man für die Hormontherapie reif ist, ist absolut unsinnig. Er könnte nur als Schikane verstanden werden unter dem Motto: "ein Patient der sich diese Forderung gefallen lässt muss ja wohl transsexuell sein, denn ein anderer Mensch ließe sich dies nie gefallen."

3. grundsätzlich eine begleitende Psychotherapie zu empfehlen ist. Gerade in der Zeit der Erprobung und des Einstieges in die Behandlung kommt es sehr oft zu neuen Problemen, die der Patient lernen muss richtig einzuordnen und damit umzugehen. Diese Therapie sollte in jedem Fall auf den Mensch, seine Ängste und Bedürfnisse orientiert sein. Der Therapeut sollte wissen, nun erst seine psychische Pubertät durchlebt. Die Therapie sollte weder mit einer diagnostischen noch gutachterliche Erwartungshaltung belastet werden (siehe auch "Möglichkeiten und Grenzen der Psychotherapie" in dem Sachbuch "Gleiche Chancen für alle").

4. der Patient sich vor allem auf den Weg der Angleichung, die dabei auftretenden Probleme und die dabei möglichen Chancen zur Entwicklung konzentriert und nicht das einzige Ziel in der Erreichung eines "Endzustandes" sieht. Eine solche Einstellung gefährdet erheblich die Tragfähigkeit der "neuen" Geschlechtsrolle. Es geht nicht um eine neue Rolle, sondern das Hineinwachsen in die gefühlte Identität und den lebenswerten Umgang mit der Reflexion in der sozialen Umgebung, Verwandtschaft, Freunde, Nachbarschaft und am Arbeitsplatz. Es geht darum realistische Perspektiven zur Unterstützung der Behandlung zu sehen und zu erarbeiten.

 

Der Einstieg in den ersten Schritt einer Angleichung des geschlechtlichen Erscheinungsbildes, soweit es sich um medizinisch indizierte Maßnahmen handelt, ist die Hormontherapie. Diese Therapie liegt, wie auch die BEK (Barmer Ersatzkasse) einem Arzt auf Anfrage mitteilte, ausdrücklich in der gegenseitigen Verantwortung von Arzt und Patient, nachdem eine vollständige Differentialdiagnose den Verdacht des "transsexuellen Syndroms" bestätigt hat. Die Hormontherapie muss nicht beantragt werden und bedarf deshalb auch keiner Genehmigung durch die Krankenkasse. Verschriebene Hormone sind wie alle anderen Medikamente als Heilmittel von der Kasse zu übernehmen. Geschlechtshormone fallen auch nicht unter die Einschränkungen des sog. Off-Label-Use-Urteils des BSG, da es keine Hormone auf dem Markt gibt, die ausdrücklich für eine gegengeschlechtliche Hormonbehandlung entwickelt wurden. Sie sind deshalb in jedem Fall auf Kassenrezept zu verschreiben. Eine Verschreibung auf Privatrezept für Kassenpatienten ist unzulässig.

 Im übrigen verweise ich auf die ausführlichen Hinweise der dgti unter Medizinisches.

 Wichtiger Hinweis für den Patienten:

 Der Patient sollte von Anfang an alle Schritte der Diagnose und Behandlung auch für sich dokumentieren, also den zeitlichen Ablauf dokumentieren, auch von vorherigen somatischen oder psychischen Behandlungsschritten, Kopien von Überweisungen machen bevor er sie verwendet, Kopien von Untersuchungsberichten, ... damit er später, wenn in der weiteren Behandlung auch antragspflichtige Maßnahmen anstehen, den "transsexuellen" Verlauf nachweisen kann.

 Sobald ein Patient zumindest teilweise in der angestrebten sozialen Geschlechtsrolle lebt kann er zum Schutz vor Diskriminierung durch Amtspersonen und Behörden oder Einrichtungen des Öffentlichen Rechts, den Ergänzungsausweis bei der dgti beantragen.

 Wenn der Patient in der "neuen" Geschlechtsrolle Arbeit sucht oder in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausüben will, dann kann er schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über seinen geänderten Namen einen neuen Sozialversicherungsausweis mit seinem neuen Namen beantragen, der dann auch die dem Namen entsprechende Geschlechtskennziffer trägt. Zuständig sind die BfA oder die LVA. Wenn der Patient die Dienste einer Arbeitsagentur (früher Arbeitsamt) in Anspruch nehmen muss oder sogar auf das Sozialamt angewiesen ist, so haben diese die Pflicht den Hilfesuchenden in der gelebten Geschlechtsrolle zu akzeptieren und so anzusprechen und anzuschreiben (siehe Grundsatzurteil des BVG von 1996).

Kein Operationszwang für Transsexuelle

28.04.2009 | 12:04 |   (DiePresse.com)

Verwaltungsgerichtshof widerspricht der Rechtsansicht des Innenministeriums: Dieses hatte mit Verweis auf die fehlende Operation einer Transsexuellen die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch verwehrt.

Gute Nachrichten für Transsexuelle: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass Transsexuelle auch ohne Operation ihr Geschlecht im Geburtenbuch ändern können. Damit habe das Höchstgericht der Rechtsansicht des Innenministeriums widersprochen, sagte Anwalt Helmut Graupner im Gespräch mit der "Presse".

Konkret erklärte der VwGH, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des rechtlichen Geschlechts transsexueller Personen ist (2008/17/0054).

Drei Voraussetzungen seien notwendig, um im Geburtenbuch das Geschlecht ändern zu können, so Graupner: 1.) Die Diagnose Transsexualität, 2.) eine gesicherte medizinische Grundlage, dass die Transsexualität verfestigt ist und 3,) geschlechtskorrigierende Maßnahmen. Letztere müssten aber eben keine OP sein, berichtete Graupner. Im aktuellen Fall habe die Klägerin sich einer Hormontherapie unterzogen und eine Gesichtshaarentfernung vorgenommen.

USA: Forderung nach Abschaffung der Geschlechtsidentitätsstörung

Donnerstag, 21. Mai 2009 um 12:23

 
Am 18. Mai fand in San Francisco aus Anlass eines Treffens der APA (American Psychiatric Association) eine Demonstration gegen das DSM-V-Team statt, das den Eintrag "Geschlechtsidentitätsstörung" überarbeiten soll. Die unwissenschaftliche Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" soll endlich aus dem DSM entfernt werden. "Wir bekamen durch Proteste bei der APA Homosexualität aus dem DSM, jetzt ist es Zeit, um mit der Glechtsidentitätsstörung dasselbe zu machen.", sagte Dr. Diane Ehrensaft, Professorin am Wright Institut in Berkeley, Kalifornien.

Das DSM, dessen Neufassung am Montag in der Kritik stand, ist das "Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders" (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen). Es ist ein Klassifikationssystem der APA, der American Psychiatric Association (Amerikanische Psychiatrische Vereinigung). Das DSM ist weltweit von Bedeutung, da es durch geschickte Vermarktungspolitik weltweit als Diagnosehilfsmittel von Psychotherapeuten genutzt wird. Dabei basiert das DSM nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen, sondern auf den Ansichten der Mitglieder der APA, was die meisten Psychotherapeuten nicht wissen. Zum DSM-V-Team, das in der Kritik steht, unwissenschaftliche und menschenrechtswidrige Ansichten ins DSM zu bringen, gehört unter anderem auch der deutsche Professor Friedemann Pfäfflin, der auch bei uns wegen seiner Einstellung, transsexuelle Frauen seien lediglich geistesgestörte Männer, schon des öfteren in der Kritik stand. Besonders stark in der Kritik steht der Vorsitzende der besagten DSM-V-Arbeitsgruppe, Kenneth Zucker.

Kenneth Zucker ist bekannt dafür, dass er reparative Therapien an Kindern durchführt. Er ist der Auffassung, dass Homosexualität und Transsexualität die Folge einer so genannten Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter sind, die dadurch ausgelöst wird, dass Kinder, obwohl sie Penis und Hoden besitzen, mit Puppen spielen und so homosexuelle Jungs oder transsexuelle Mädchen werden. Eine übrigens auch in Deutschland übliche Ansicht, die vor allem von Dr. Sophinette Becker und Dr. Bernd Meyenburg (beide: Frankfurt) geteilt wird. Auch an der Universität in Frankfurt werden nach den selben Methoden, wie am Institut von Kenneth Zucker (Toronto) reparative Therapien an Kindern durchgeführt.

Die weltweit führenden psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen reparative Therapien ab, ebenso auch die APA - offiziell. Die an Kindern durchgeführten reparativen Therapien gelten als menschenrechtswidrig und führen diesen unnötigen psychischen Schaden zu, wie langjährige Studien zeigen. Es ist ein seltsames Paradoxon, dass eine Vereinigung, wie die APA, menschenrechtswidrige Therapien für doch nicht mehr so menschenrechtswidrig hält, wenn diese an Kindern mit einer vermeintlichen "Geschlechtsidentitätsstörung" durchgeführt werden.

Einige der Sprecher der Demonstration am Montag waren engagierte Transgender-Aktivisten, wie Dr. Rebeccas Allisons, Herzspezialistin und selbst transsexuell, die Autorin Sarah Hoffman, und Dr. Kelley Winter, Ingenieur bei Hewlett Packard und Gründer von GID Reform Advocates. Kelley Winters forderte die APA auf, die DSM-V Revision zu verwenden, um klar zu stellen, dass "wenn eine Geschlechtsidentität oder ein gelebtes Geschlecht, vom zugeteilten Geburtsgeschlecht abweichen, dies alleine kein Grund ist, um eine Geistesstörung zu diagnostizieren." Außerdem wiesen die Veranstalter der Protestaktion zudem auf die fatalen Folgen der Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" hin. So wird diese Diagnose immer wieder missbraucht, um Transmenschen ihre Rechte vor zu enthalten.

Dr. Sidney W. Ecker, Leiter der Urologie am Medizinischen Zentrum in Washington, gab Studien wieder, die zeigten, dass bereits vor der Geburt die Geschlechtsidentität eines Menschen gebildet wird und dass soziale und hormonelle Einflüsse erst später, während der Kindheit, den Menschen beeinflussen. Nach Dr. Ecker die wird Geschlechtidentität vor der Geburt bestimmt und dauert trotz des Einflusses von Hormonen und Gesellschaft an. Sie ändert sich nach der Geburt nicht mehr.

Die APA sollte nicht länger Transsexualität und Geschlechtsunterschiede als krankhaft und als psychische Störung bezeichnen. Sie sollte zudem eine ärztlichen Behandlung für alle Transleute, einschließlich Hormonbehandlung und chirurgischen Maßnahmen sicherstellen. Einige Trans-Menschen müssen zu psychiatrischer oder psychologischer Unterstützung greifen, um sich mit Depression, Angst, oder anderen Problemen auseinander zu setzen. Trans zu sein, ist nicht in sich selbst eine Krankheit und Transleute sollten nicht dazwischen wählen müssen, entweder sich zwangsweise als geistesgestört einstufen zu lassen, oder eine medizinische Behandlung zu bekommen, äußerte eine der Veranstalterinnen.

45% der Deutschen haben kein Verständnis für Transsexuelle Mittwoch, 22. April 2009 um 23:58

Am 2. April 2009 wurde Band 4 der Schriftenreihe der Antidiskriminierungsstelle, die Sinus-Milieu-Studie "Diskriminierung im Alltag", der Öffentlichkeit vorgestellt, wie leider erst heute ATME erfuhr. Laut dieser Studie lehnen 45% der Deutschen transsexuelle Menschen ab, bzw. äußern kein Verständnis für transsexuelle Menschen zu haben. Für transsexuelle Menschen sollte garnichts oder weniger getan werden, äußerten 71% der Befragten. Dass transsexuelle Menschen diskriminiert werden, sehen immerhin 18% der Bevölkerung – jedoch sind nur 5% der Auffassung, man müsse mehr für transsexuelle Menschen tun.

Ein trauriges Ergebnis und ein Armutszeugnis für Deutschland.

Zudem ist erschreckend, dass eine Studie der Antidiskriminierungsstelle die Diskriminierung transsexueller Menschen unterstützt und vorantreibt, indem sie in der Studie verbreitet, transsexuelle Menschen wären Menschen, die ihr Geschlecht wechseln wollten oder wechselten. Dies trägt sicherlich nicht in der Bevölkerung zum Verständnis transsexueller Menschen bei. Wenn bereits die Antidiskriminierungsstelle Klischees über transsexuelle Menschen vertritt, dann kann man wohl kaum die Befragten verurteilen, wenn sie dann kein Verständnis für transsexuelle Menschen haben.

Mit diesen Aussagen über transsexuelle Menschenr muss sich die Antidiskriminierungsstelle der Kritik stellen, selbst internationale Menschenrechtsabkommen zu verletzten, allen voran den Artikel 20 (2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, indem es heißt: „Jedes Eintreten ... das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ... [aufstachelt], wird durch Gesetz verboten.“. Auch die „Meinungsäußerung“ es handle sich bei transsexuellen Menschen um Menschen, die ihr Geschlecht wechseln wollten/wechselten, wird in Artikel 19 (3) a eingeschränkt, welcher „die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer“ schützt.

Auffallend an dieser Studie ist auch, dass intersexuelle Menschen in der Studie nicht vorkommen. Sie bleiben die ungeliebten, unsichtbar zu bleibenden Menschen, werfen sie doch alle Mann-Frau-Stereotypen einer deutschen Gesellschaft über Bord. Würde man die Existenz intersexueller Menschen einmal anerkennen, wäre auch sehr schnell klar, dass es „Geschlechtsumwandlungen“ nicht gibt.

Gerade intersexuelle Menschen mit uneindeutigen Genitalien leiden darunter, dass man ihnen ihre Genitalien bereits als Baby zwangsanpasst, um sie den Vorstellungen von Ärzten und Eltern an zu gleichen. Dass durch eine Veränderung der Genitalien sich jedoch keineswegs das Geschlecht eines Menschen ändert, davon zeugt das Leid vieler Betroffener intersexueller Menschen. Unser wichtigstes Geschlechtsorgan, ist nun einmal unser Gehirn und nicht unsere Genitalien.

Menschenrechtliche Bedenken an Transsexuellengesetz-Entwurf des Innenministeriums

Montag, 20. April 2009 um 22:28


Am 7. April veröffentlichte das Bundesministerium des Innern einen Entwurf für ein "Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts". Nachdem zahlreiche Betroffenenorganisationen ihren Unmut über den Entwurf äußerten, veröffentlichte nun auch ATME e.V. eine deutliche Kritik am Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums und äußerte schwere menschenrechtliche Bedenken. Das "Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts" verstoße massiv gegen das Recht auf Gesundheit transsexueller Menschen. Damit verstoße der vom BMI vorgelegte Entwurf gegen das Grundgesetz, den Sozialpakt (CESCR), den Zivilpakt (CCPR), das Frauenrechtsabkommen (CEDAW), gegen das Anti-Folterabkommen (CAT) und nicht zuletzt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

"Zu solchen Verstößen wäre es nicht gekommen", so Christina Schieferdecker, die 2. Vorsitzende der Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., "hätte im Vorfeld ein Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen stattgefunden, um ein besseres Verständnis für unsere Anliegen zu erlangen, wie es das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen Anfang Februar in Genf forderte."

Zwar wäre es lobenswert, dass das Bundesministerium des Innern Nichtregierungsorgansationen und Selbsthilfegruppen um ihre Meinung zum Gesetzesentwurf bitte, doch hätte es ein echtes Interesse an einer wirklichen Verbesserung der Situation transsexueller und intersexueller Menschen gegeben, hätte man die Nichtregierungsorganisationen bereits vorab besser eingebunden, so Christina Schieferdecker weiter.

Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht bemängelt vor allem den nach wie vor enthaltenen Kastrationszwang für transsexuelle Menschen, der sie an das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" aus dem Jahre 1933 erinnere. Das Recht auf Gesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit, das auch durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt ist, werde hier massiv verletzt. Dem Gesetz, so ATME e.V., fehle jeder Respekt vor der Würde und dem Persönlichkeitsrecht transsexueller Menschen, welche beide durch das Grundgesetz geschützt sind. Von einer "Gleichheit vor dem Gesetz" könne ebenfalls keine Rede sein.


"Der Entwurf des Ministeriums des Innern ist unannehmbar und menschenrechtlich untragbar." So Kim Schicklang, die 1. Vorsitzende des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. "Wir werden uns auch weiterhin für menschenrechtlich konforme Regelungen zur Vornamensänderung und Änderung des Geschlechtseintrages einsetzen" Kim Schicklang weiter, "und werden nicht ruhen, bevor diese menschenverachtenden Theorien über Geschlechtsidentitätsstörungen und Geschlechtsumwandlungen endlich aus der Welt geschaffen sind. Auch transsexuelle Menschen sind Menschen und haben Menschenrechte. Diese müssen auch in Deutschland endlich einmal respektierte werden"

Aus für Transsexuellen-Zwangsgutachten?


Mittwoch, 17. Dezember 2008 um 02:06

 
Grüne und SPD signalisieren Entgegenkommen in Berlin


Am Montag, den 15. Dezember hat die Initiative Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. in Berlin der Bundesregierung ihren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland überreicht. Im Rahmen der Veranstaltung zu dem internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW, welche im Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie stattfand, wurde noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen, das Transsexuellengesetz zu überarbeiten. In seiner bisherigen Form verstoße das Gesetz laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht gegen das Grundgesetz und Menschenrechtsabkommen. Vertreter anderer Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise dem Transgender Netzwerk Berlin unterstrichen die Forderungen nach einer grundgesetz- und menschenrechtskonformen Neuregelung der personenstandrechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen.


Eine wichtige Forderung der Vertreterinnen der Transsexuellenorganisationen ist die notwendige Trennung von Recht und Medizin. Eine Vermischung, wie bisher in Deutschland üblich, führe automatisch zu groben Menschenrechtsverletzungen. So müssen sich transsexuelle Frauen, also Frauen, die Mädchen mit Penis und Hoden geboren wurden, per psychiatrischem Zwangsgutachten heute noch zu identitätsgestörten Männern erklären lassen, um vor dem Gesetz als Frauen anerkannt zu werden. Diese Praxis wurde bei der Veranstaltung in Berlin als ebenso realitätsfremd und paradox angeführt, wie der Zwang zu Genitaloperationen als Bedingung für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrages. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits 1978 festgestellt, dass es als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden könne, dass die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane bestimmt werde. Skandalös sei es laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht, dass das Transsexuellengesetz bis heute aber genau diese Erkenntnis leugnet.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen der Bundestagsfraktionen, äußerte sich die Grünensprecherin Irmingard Schewe-Gerigk zu den Zwangsgutachten und erkannte Handlungsbedarf. Sie kündigte eine Überarbeitung des bisherigen Gesetzesentwurfs der Grünen an. Auch die frauenpolitische Sprechern der SPD-Fraktion Caren Marks bekräftigte, dass ihre Fraktion an einer menschenrechtskonformen Neufassung des Transsexuellengesetzes interessiert sei, wies aber darauf hin, dass dies mit dem jetzigen Regierungspartner, der CDU/CSU-Fraktion, in der laufenden Regierungsperiode nicht realisierbar wäre.


Der CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland wird Anfang nächsten Jahres bei den Vereinten Nationen in Genf behandelt.

Eichel wird zur Klitoris


Quelle: Medical Tribune Kongressbericht


OFFENBURG

In den letzten Jahren haben sich auf europäischer Ebene Richtlinien zur Indikation und Durchführung der Geschlechtsumwandlung etabliert. Die operativen Techniken bei der Mann-zu-Frau-Transformation sind inzwischen weitgehend standardisirt


Seit Einführung des Transsexuellen-Gesetzes im Jahr 1980 wurden in Deutschland 90 % der Anträge zur Geschlechtsangleichung im Sinne der Patienten entschieden. Laut Statistik gibt es mehr Transsexuelle, die sich vom Mann zur Frau umwandeln lassen möchten. Experten nehmen jedoch an, dass die Dominanz eher darauf zurückzuführen ist, dass Frauen die sehr aufwendigen Operationen der Geschlechtsumwandlung zum Mann scheuen. Die Mann-zu-Frau-Transformation hingegen ist nur eine einzeitige Operation, die vier bis fünf Stunden dauert, berichtete Professor Dr. Michael Sohn vom St.-Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main auf der 42. Tagung der Südwestdeutschen Gesellschaft für Urologie.

 
Die Brustvergrößerung erfolgt gemäß den in der Gynäkologie geläufigen Verfahren. Bei fast 50 % der Patienten entwickelt sich die Brust jedoch bereits durch die Hormontherapie, die vom Gesetzgeber für mindestens ein Jahr vor der Operation gefordert wird.


Entscheidend für den Operationserfolg ist die anatomiegerechte Abtragung, aber auch Präparation des gesamten männlichen Genitales, denn die penilen Strukturen dienen als Material zum Aufbau des weiblichen Genitale, erklärte Prof. Sohn. Für die Bildung der Vagina wird als Standard die umgestülpte Penishaut als gestielter Insellappen verwendet. Unter den europäischen Operateuren besteht Einigkeit darüber, dass für die Auskleidung der Neovagina kein Darm und auch keine Spalthaut genommen wird. Diese Materialien kommen nur bei Korrekturen zum Einsatz, wenn keine Penishaut mehr zur Verfügung steht.


Zunächst werden Hoden und Penis entfernt und der Hodensack zu großen und kleinen Schamlippen sowie Mons pubis durch Reduktionsplastik "umgeformt". Fester Bestandteil der Operation ist die Schaffung einer sensiblen, orgasmusfähigen Klitoris, um die Lebensqualität der Frau zu erhöhen, unterstrich der Experte. Die Neoklitoris entsteht aus einem isolierten Glansanteil gestielt an dem mikrochirurgisch präparierten dorsalen Gefäßnervenbündel. Zuvor reseziert Prof. Sohn jedoch die penilen Schwellkörper und die sie umgebende Muskulatur vollständig. So wird verhindert, dass sich während einer Erregung der Vaginaleingang verengt. Um einer Vaginalschrumpfung vorzubeugen, implantiert der Urologe während der Operation einen vaginalen Platzhalter mit steuerbarer Luftfüllung. Dieser verbleibt für sechs bis sieben Tage in der Vagina und dient nach Entfernen später der Patientin zur Selbstbougierung. Diese muss sie konsequent ein Leben lang durchführen, um eine Vaginalschrumpfung zu verhindern.


Professor Sohn und sein Team haben in den vergangenen zehn Jahren 103 Primäreingriffe bei Mann-zu-Frau-Transsexualität durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten 70 Sekundärgriffe, darunter waren auch Frauen, bei denen der Primäreingriff in anderen Kliniken erfolgte. In 13 Fällen wurde die Vagina durch Spalthaut, in drei Fällen durch einen isolierten Sigmaanteil und in einem Fall durch bilaterale Pudendusflaps ersetzt. Neun der Patientinnen berichteten über einen teilweisen oder totalen Verlust der Vagina, zwei über den der Klitoris. In fünf Fällen kam es zur Harnröhrenverengung. Etwa 60 bis 80 % der Operierten bezeichnen das Ergebnis als gut oder befriedigend. Dies hängt auch damit zusammen, dass erfolgreich operierte Transsexuelle subjektiv eine Verbesserung ihres sozio-ökonomischen Status empfinden, erklärte der Experte. Obwohl ein Patient(in) einen Suizidversuch unternommen hatte, gab es keinen operierten Transsexuellen, der die Operation bereute. Nach Erfahrung von Prof. Sohn ist jedoch der dauerhafte Erfolg und die Zufriedenheit operierter Transsexueller schwer zu beurteilen. Denn sie lassen später ungern Kontrolluntersuchungen über sich ergehen, da diese sie unangenehm an ihr früheres Leben "im falschen Geschlecht" eTranssexuelle:

Vorsicht bei schwerem Kopfschmerz

 
Quelle: Medical Tribune Bericht

 
ROM – Schwere Kopfschmerzen bei transsexuellen Patienten müssen ärztliche Alarmglocken schrillen lassen. Lässt die Hormontherapie Hirntumore wachsen?

Die 28-jährige Mann-zu-Frau-Transsexuelle klagte nicht nur über schlimme Kopfschmerzen, sondern auch über Gesichtsfeldausfälle. Die Ärzte der römischen Klinik fanden visuelle Defekte sowie ein Ödem im linken und einen Schwund des Sehnervs im rechten Auge. Zudem wirkte die Patientin euphorisch und verwirrt – Persönlichkeitsveränderungen, die ihrer Familie seit vier Monaten aufgefallen waren. Das Kernspintomogramm zeigte einen gigantischen Tumor des Richnervs, der sich zum Glück komplett entfernen ließ, berichten Roberto Gazzeri und seine Kollegen im Fachblatt New England Journal of Medicine (2007; 357: 2411-2412).

Drei Jahre zuvor war bei der 28-Jährigen schon einmal eine Magnetresonanztomographie (MRT) veranlasst worden, das damals jedoch keine tumorverdächtigen Strukturen zeigte. Insgesamt fünf Jahre lang währte nun die feminisierende Hormontherapie
.
Die italienischen Ärzte hegen den dringenden Verdacht, dass die hoch dosierte Hormongabe mit dem Tumorwachstum zu tun hat. Bereits andere Studien an Frauen nach der Menopause mit lang dauernder Hormonersatztherapie beziehungsweise bei Frauen unter längerfristiger Verhütung mit der Pille hatten ein erhöhtes Hirntumor-Risiko ergeben

23.10.2009

So wie es aussieht, scheint nun das letzte Puzzlestückchen gefunden zu sein, um zu beweisen, dass die Aussage der "Geschlechtsidentitätsstörungs"-Psychoanalytiker, nämlich, dass eine transsexuelle Frau ein "biologischer Mann" wäre, der sich "fühlt wie" eine Frau falsch ist. Diese Aussage als Lüge zu entlarven und diejenigen zu outen, die als Schreibtischtäter transsexuellen Menschen die Grundrechte verwehren wollten, indem sie eine psychische Störung erfanden, die bis heute nicht nur nicht wissenschaftlich bewiesen, sondern nun sogar widerlegt werden kann, ist und war Ziel dieser Website. "Geschlechtsidentitätsstörungen" gibt es genauso wenig wie "Geschlechtsumwandlungen". Transsexuelle Frauen sind (biologische) Frauen, wenn auch mit Penis und Hoden geboren. Transsexuelle Männer sind (biologische) Männer, wenn auch mit Vagina und Gebärmutter geboren.

Nun zum Beweis, der die Rede vom angeblichen "biologischen Geschlecht, mit dem sich transsexuelle Menschen nicht versöhnen wollen" zur Farce erklärt. Dass die Genitalien nicht zum Ablesen des Geburtsgeschlechtes eines Menschen geeignet sind, wurde hier ja schon früher geäussert. Menschen wie z.B. xy-Frauen zeigen recht gut, dass der Versuch, das Geschlecht eines Menschen auf die Genitalien zu reduzieren nicht gelingen kann. Ebensowenig allerdings taugen aber auch xx- bzw- xy-Chromosomen zur eindeutigen Geschlechtsbestimmung. In wissenschaftlichen Berichten wird dargestellt, dass auch xy-chromosomale Menschen bereits schwanger gewesen sind.

Hier eine Übersicht der wissenschaftlichen Berichte:

1) Frydman, R. et. al. (1988) Pregnancy in a 46 XY patient. Fertil. Steril., 50:813-814.

2) Sauer, M.V., et. al. (1989) Successful twin pregnancy after embryo donation to a patient with XY gonadal dysgenesis. Amer. J. Obstet. Gynecol., 161:380-381.

3) Kan, A.K.S., et. al. (1997) Two successful pregnancies in a 46, XY patient . Hum. Reprod.,12(7):1434-1435.

4) Selvaraj, K., et. al. (2002) Successful pregnancy in a patient with a 46, XY karyotype. Fertil. Steril., Aug.; 78(2):419-420.

(Die komplette Tabelle aus dem Jahr 2002 findet sich hier: http://www.gendercare.com/library/italiano_paper3.html )

Die Schlussfolgerung daraus ist nun die folgende: Das biologische Geschlecht eines Menschen ist vielfältiger als die Genitalien und/oder Chromosomen. Die Behauptung es gäbe "Geschlechtsidentitätsstörungen" ist nichts weiter als eine Behauptung - diese Existenz dieser angeblichen psychischen Störungen wurde bis heute nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Diejenigen die behaupten, es gäbe "Geschlechtsidentitätstörungen" sind damit Menschen, die Theorien als "Wahrheit" verkaufen und sich damit den Vorwurf der Scharlatanerie gefallen lassen müssen.

Die Politiker, welche basierend auf diesen haltlosen Theorien Gesetze erlassen haben, die heute noch Zwangssterilisationen und die Begutachtung zu "geschlechtsidentitätsgestört" von transsexuellen Menschen fordern, um rechtlich anerkannt zu werden, haben Gesetze erlassen, die gegen internationales Menschenrecht verstossen.

Und die wichtigste Schlussfolgerung: Wenn eine transsexuelle Frau weiss "ich bin eine Frau", dann ist sie eine. Sie kennt ihr biologisches Geburtsgeschlecht.

Wann werden sich diejenigen vor Gericht verantworten müssen, die weiterhin behaupten, transsexuelle Frauen wären eigentlich "biologische Männer mit Identitätsstörung"? Die Zeit ist reif.

Quelle: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können